ALG II - Fragen zur Erwerbsminderungsrente und 1 Euro Job

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    die Suche im Internet nach plausiblen Antworten, hat mich in diese Forum geführt. Auch habe ich mich schon durchgelesen, aber leider keine passende Antwort auf meine Fragen gefunden.

    Hier mein Anliegen/Fall:
    Ich beziehe seit längeren Zeit ALG2. Wegen einer langen Krankheitsgeschichte wurde ich vom Jobcenter aufgefordert einen Antrag auf teilweise Erwerbsmiderung Rente zu stellen. Das habe ich gemacht und bekam die volle Erwerbsminderung Rente (befristet bis Ende 2019) zugesprochen. Da es zum Lebensunterhalt nicht ausreicht, bekomme ich weiterhin ALG2 aufgestockt.

    Jetzt bekam ich von meiner Sachbearbeiterin eine "Information über eine Arbeitsgelegenheit" zugeschickt. Es handelt sich dabei um keine Arbeitsstelle, ich bekäme eine Mehraufwandsentschädigung von 1,10 €/Std. plus eine Individuelle Erhöhung Mehraufwand von 24,20 € /Monat.
    Zeitlicher Umfang dieser Beschäftigung wären 25 Std./Woche.

    Wenn ich 25 Stunden pro Woche arbeiten könnte, hätte ich doch nicht die Erwerbsminderungsrente beantragen müssen.

    Meine Frage deshalb: Ist sowas zulässig?

    Momentan bin ich noch krankgeschrieben, aber mein Arzt hat gemeint, da ich jetzt die Rente bekomme, müsste ich eigentlich keine Krankmeldung an das Jobcenter verschicken. Ist das richtig?

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

  • Schau bitte mal nach ob du wirklich Rente wegen TEILWEISER Erwerbsminderung erhältst oder wegen VOLLSTÄNDIGER Erwerbsminderung.

    Bzw. was steht da, wie lang du arbeiten kannst? Bis 3h am Tag oder 3-6h am Tag?

  • Hallo Casa,

    vielen Dank für deine Antwort.

    In dem Bescheid der Rentenversicherung steht: Rente wegen VOLLER Erwerbsminderung.
    Es steht gar nichts da, wie lang ich arbeiten kann. Es steht nur da, ich darf etwas dazu verdienen, in dem Fall wird aber der Rentenanspruch erneut geprüft.

    Liebe Grüße.

  • Hallo,

    eine EM-Rente bedeutet nicht zwangsläufig eine Erwerbsunfähigkeit. Da offensichtlich keine Beschränkungen hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit vorhanden sind, wäre die Maßnahme des Jobcenters durchaus rechtens.

    Gruß1

  • Hallo,

    danke für deine Antwort, nur leider stimmt sie nicht.

    Im Jahre 2001 wurde die alte Erwerbsunfähigkeitsrente abgelöst durch die neue Erwerbsminderungsrente.
    Zwei wesentliche Unterschiede zwischen der aktuellen Erwerbsminderungsrente und der alten Erwerbsunfähigkeitsrente:

    • die Voraussetzungen haben sich geändert, es ist heute viel schwieriger der EM-Rente zu bekommen als bei der alten Erwerbsunfähigkeitsrente.
    • Die alte Rente wurde ohne Abschlag gezahlt und die neue Erwerbsminderungsrente hat einen generellen Abschlag in der Rentenhöhe.

    Gruß

  • Ausserdem bedeutet "volle Erwerbsminderung" folgendes:


    Volle Erwerbsminderung!
    Nach dem deutschen Rentengesetz ist voll erwerbsgemindert, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Erwerbsminderung muss mindestens 6 Kalendermonate ab dem Tag der Erkrankung vorliegen.

  • Hallo,

    danke für deine Antwort, nur leider stimmt sie nicht.

    auch wenn Du der Meinung bist - meine Antwort ist dennoch richtig. Woran Deine Ausführungen in Post #7 absolut nichts ändern - zumal sie absolut nichts mit der eigentlichen Thematik zu tun haben.

    Auch bei Deiner Auslegung des SGB VI übersiehst Du etwas entscheidendes, nämlich

    unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes

    Indiz dafür, daß Du durchaus erwerbsfähig bist, ist auch die Zuständigkeit des Jobcenters fürDich: wärest Du nicht erwerbsfähig, würdest Du Sozialhilfe erhalten.

    Aber Du scheinst das alles besser zu wissen - Deine Sache.

    Ich bin raus.

    Gruß!

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