Drohende Mittellosigkeit aufgrund Annahme der Existenz einer Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo zum Forum,
    leider bin ich von einigen Schwierigkeiten überrumpelt worden, die mich evtl. dazu zwingen mögen einen Klageweg zu versuchen. Obwohl ich mich trotz der weitläufigen Horrorstories über den Umgang der Jobcenter kaum anschließen konnte, hat es nach meinem Umzug Mitte Dezember ein Problem gegeben. Ich schildere alles der Vollständigkeit halber, aber es gibt auch eine TLDR am Ende.

    Ich hatte vorher in einem Studentendorf in einer großen 6er WG gelebt, was bei der Beantragung letztes Jahr aber keine größeren Schwierigkeiten verursacht hat. Da ich natürlich kein Student mehr bin, musste ich da ausziehen, und habe dafür im Berliner Wohnungsmarkt mit seinen 100+ Bewerbern pro Wohnung als ALG II Bezieher auch nur knappe 5 Monate gebraucht. (Letztendlich war es wahrscheinlich nur das Glück einen frühmorgendlichen Besichtigungstermin zu finden, bei dem außer mir nur 3 andere Bewerber da waren - ..und jeder mit seiner Form von Problemen.)
    Wie auch immer, ich bin hier also zusammen mit einem Freund eingezogen, der übrigens auch schon vorher mit mir in der WG zuvor gelebt hatte. Wir hatten beschlossen gemeinsam zu suchen, weil man zu zweit (oder generell in höherer Anzahl) von der WG erfahrungsgemäß bessere Bedingungen erhält, auch wenn die m² für jeden einzelnen geringer ausfallen mögen, und es Abstriche hinsichtlich kompletter allzeit-möglicher Privatsphäre geben mag.
    Ich hatte das dann auch sofort schon etwa gegen den 20. umgemeldet, und zwei Wochen später vom Jobcenter die Bestätigung bekommen. (die haben sogar eigenhändig die halbe bzw. Viertelmiete für den Dezember ausgerechnet und nachgereicht, obwohl ich vergessen hatte diese anzugeben)

    Soweit so gut, aber dann standen Anfang des neuen Jahres zwei Personen vom Prüfungsteam vor der Tür und wollten sich die Wohnung mal anschauen. Warum genau haben sie nicht gesagt, und der Besuch ging so schnell, dass wir inklusive Aufstieg im Treppenhaus ohne Übertreibung kaum eine Minute zusammen waren. Schon auf der letzten Treppe sagte der Mann von den beiden so etwas wie "na warten sie mal, vielleicht ist die Sache ja ganz schnell erledigt". Drinnen lugten die beiden einmal fix um die Ecke in jedes Zimmer und fragten dann "und sie wirtschaften hier gemeinsam?". Das haben wir leider verdutzt bejaht, aber man bedenke: Wir waren immer noch überrumpelt. Darauf sagte der Mann etwas in der Art wie "ok, naja, manchmal macht die sich bei der Abteilung zu viele Gedanken. dann ist ja alles in ordnung.". Die beiden haben sich dann nett verabschiedet, und wir haben nie erfahren, was diese Sache war, die sie eigentlich klären wollten... .
    Dann gab es plötzlich im Februar kein Geld bis zum 1. . Da das das erste mal war, und ich nicht wusste, dass schon der 31. zu spät wäre, beschloss ich noch bis zum 4. zu warten, und rief dann an. Man nahm meine Sorge auf und versprach Antwort. Am 10.2. kam dann ein Brief (geschrieben am 7.2.), in dem es hieß "ihre Leistungen wurden vorläuffig eingestellt" und "Aufforderung zur Mitwirkung: Sie sind mit ihrer Freundin zusammengezogen. Bitte reichen sie etc.etc. an Daten über sie ein." (anscheinend hatte man versucht das auch schon im Januar mitzuteilen, aber der Brief {und ein paar andere, von anderen Sendern} gingen mehrfach zurück. Ursache bis heute ungeklärt, und manche kamen auch an.)

    So, jetzt musste ich also dazu Stellung nehmen, denn Zustimmen kann ich aus mehreren Gründen nicht, weil:
    - Wir haben hier jeder ein eigenes Zimmer, und jeder hat sämtliche Sachen von sich auch in seinem Zimmer, inklusive der Möbelstücke. (Bad- und Küchenutensilien sind natürlich an diesen Orten gemischt)
    - Selbstverständlich sind unsere Konten getrennt, und es findet außer der Mietüberweisung von mir keinerlei Geldtransfer statt.
    - Sogar unsere Küchenfächer sind getrennt. Ursprünglich eigentlich aus rein organisatorischer Überlegung, weil wir ja noch von der WG wussten, dass unklare Linien und Vergesslichkeit schnell zu fremd angeknabberten Vorräten führen.
    - Wir hatten auch schon vorher eine WG geteilt, - sogar mit einigen anderen noch, und da war es auch kein Problem.

    Hier aber der lustige Teil, auch wenn es fast schon Galgenhumor ist bei der Dringlichkeit:
    - Diese "Freundin" von mir ist ein Freund. Ein Herr. ...Und ich meine keinen von der anderen Seite.

    Vermutlich fand die Verwechslung statt, weil er lange Haare hat, denn das ist tatsächlich auch noch nicht der erste Fall von Verwechslung dieser Art für ihn. Allerdings, wenn die Prüfer ein wenig mehr Zeit verbracht hätten, hätten sie nicht nur diese Dinge mit dem getrennten Leben richtig verstehen können, sondern hätten auch sicher diese Sache noch aufgegriffen. Vermutlich hatten sie es auch deswegen so eilig, weil es wie vermutet bei ihrem Besuch eigentlich um eine ganz andere Sache ging, und sie das mit der Annahme einer Bedarfsgemeinschaft auf willkommene Weise abkürzen konnten.
    Wie auch immer dieser falsche Report zustande gekommen ist, mir hat er jetzt ganz humorvoll die Beine unter dem Leib weggerissen. Ich konnte die Miete erst nicht zahlen, und musste dann tatsächlich jemanden um Hilfe und Darlehen bitten. Lebenskosten diesen Monat konnte ich noch von erspartem Begleichen, aber an Miete für noch einen Monat ist nicht denken, und mit den jetzigen Vorräten und weiteren 30€ Bar komme ich vielleicht noch 2-3 Wochen hin.

    Ich hatte letzte Woche Dienstag (am 13. also) meine Antwort geschickt, und diese Zustände geschildert.(übrigens auch Ausweiskopie des Freundes beigelegt, falls sie das mit de Verwechslung nicht glauben) Bisher gab es keine Rückantwort, aber ich kann natürlich nicht mehr warten.
    Ich habe also ein wenig darüber gelesen, was gemacht werden kann. ALG II sollten ja eigentlich lebenssichernde Maßnahmen sein, und anscheinend sollten die Jobcenter nur dann die Möglichkeit haben, diese einfach einzustellen, wenn wirklich ausreichende Beweislage vorliegt (Verdacht ist nicht genug), dass die Berechnung der Leistungen falsch gewesen ist. (z.B. wegen nicht gemeldeter Arbeit, falscher Miete oder auch unbekannten Mitbewohnern) Warum also dieser reine fix gekritzelte und nicht aus echter Prüfung stammende Prüfungsbericht diesen Anforderungen genügt haben soll, kann ich bei (bald leerem) Leibe nicht nachvollziehen.

    Bei der Recherche ist mir dabei auch untergekommen, dass man gegen unbegründet entzogene Leistungen evtl. sogar wegen vorsätzlicher Körperverletzung klagen kann, bin aber nicht sicher. Das waren nur Hinweise, aber ich würde gerne erfahren ob das stimmt, denn mir ist nach der Geschichte wirklich nicht wirklich nicht mehr nach freundlich zumute.
    -> Worum es mir momentan geht, ist stattdessen dass ich lesen konnte dass in Fällen von möglicherweise länger dauerndem Klärungsbedarf § 42 SGB I zitiert werden kann, um Vorschüsse zu erhalten. Dass ich nach dem Umzug nichts mehr habe, weiß das Jobcenter schon von den Kontoauszügen vom 13., und kann gerne wieder bestätigt werden. Wenn ich eine entsprechende Aufforderung am frühen Montag mit Einsendebestätigung losschicke, wäre die noch vor Monatsende da. Die Frage ist nur, wie hat das auszusehen?
    Ich besitze bereits einen Formbrief aus dem Internet, aber würde lieber auf Nummer sicher gehen, denn es geht ja nun wirklich um kauen und atmen. Wenn ich einen Grund übrig lasse diesen Antrag offiziell ablehnbar zu machen, ist es vielleicht zu spät.
    Außerdem sieht der Paragraph auch immer noch eine Auszahlungsfrist von einem Monat vor, was im Ernstfall zu lang ist, und auch heißt, dass ich erst nach diesem einen Monat zum Sozialgericht gehen könnte (..wo es dann natürlich wieder länger dauert).
    Ist das so vorgesehen? Vielleicht hat ja auch jemand eine bessere Idee, was am besten zu tun wäre.


    TLDR
    Meine Leistungen wurden aus falschen Gründen einfach eingestellt. Der Klärungsbedarf für die entstandene Konfusion sorgt möglicherweise für ein längeres Hin und Her, was komplett ohne Finanzen für mich nicht auszuhalten ist. Darum ziehe ich in Erwägung einen Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I zu stellen.

    - Wie funktioniert das, sodass ich mich bei einer evtl. möglich werdenden juristischen Klärung auch einwandfrei auf diese Aufforderung stützen kann?(insofern ihr bis dahin nicht nachgekommen wurde)

    - Gibt es vlt. andere Möglichkeiten mich gegen den falsch begründeten/unbegründeten Entzug von existenzsichernden Mitteln zu wehren?

  • Nach dem, was ich lesen konnte, sollte §42 aber genau deswegen greifen. Da stehen Dinge, die sich übersetzen lassen zu "während Klärungsbedarf für technisch zustehende Leistungen besteht, kann ein Vorschuss erwirkt werden". Das klingt doch eigentlich nach meinem Fall.

    Bei mir wird schließlich nicht der grundsätzliche Anspruch in Zweifel gezogen, sondern lediglich dessen Höhe. Der Freund ist auch noch Student, und kommt mit einem Halbzeitstudentenjob auch geradeso zurecht. (definitiv weiiit unter der Armutsgrenze) Selbst wenn sie ihn dazurechnen hätten können, wäre da fast nichts geblieben. Allerdings bekommt man ja aus irgendeinem Grund schon pauschal 10% weniger wenn man zu einer Bedarfsgemeinschaft gerechnet wird - ob man nun tatsächlich gesenkte Kosten hat oder nicht.

    Übrigens bin ich zeitgleich vom Jobcenter her in einer selbst gesuchten Fortbildung drin, und die Woche durch beschäftigt. Komischerweise hatten sie mir den Bildungsgutschein Ende Januar bewilligt, obwohl so ein Problem im Raum stand.(von dem ich da aber noch nichts wusste)

  • Hallo,

    Bei mir wird schließlich nicht der grundsätzliche Anspruch in Zweifel gezogen

    selbstverständlich wird der grundsätzliche Anspruch bezweifelt - allein schon deswegen, weil der Leistungsbezug eingestellt wurde, da die Einkommenssituation des vermuteten Partners nicht dem Amt bekannt ist. Der Klärungsbedarf besteht also nicht nur in der Höhe, sondern auch vom Grundsatz her. Und da greift die Vorschußregelung eben nicht. Von daher mußt Du mit einer Ablehnung rechnen.

    Gruß!

  • Hmm, aber was lässt sich dann denn tun? Wie kann es rechtens sein, dass sie diese Bedarfsgemeinschaft einfach so annehmen und damit derart rabiate Sperrungen begründen können? Wie gesagt sollte so eine Blockade doch nur greifen wenn sie wirklich irgendwelche Beweise haben. Stattdessen ist all das hier Vermutung, ...und ich hab deswegen jetzt wirklich nichts mehr. ..Wenn es irgendeinen anderen Monat gekommen wäre, dann hätte ich noch Ersparnisse als Polster gehabt, aber nach dem Umzug ist im Prinzip alles weg gewesen.

    Werden die mein Erklärungsschreiben vom 13.2. überhaupt akzeptieren, oder ist das direkt eine Verletzung der "Aufforderung zur Mitwirkung" wenn man in der Antwort nicht dem geforderten Beleg-Wahn nachkommt, und stattdessen die Annahme an sich in Zweifel zieht/widerlegt ?
    Andererseits können die durch falsche Annahmen ja schließlich nicht einfach Daten von fremden Personen einfordern, also muss es doch die Möglichkeit geben dem zu Widersprechen.

    Ich habe jetzt bereits eine Rechtsbeihilfe angeschrieben, aber werde vor Montag wohl keine Antwort erhalten. Beim Jobcenter habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen, alle Termine eingehalten, einen Monat lang unbezahltes Vollzeitpraktikum gemacht, und jetzt notwendige Fortbildung gesucht und bin darin voll involviert. Das kann doch nicht wirklich geltendes Recht sein, einfach jemanden nun durch erfundene Umstände in so ein Loch fallen zu lassen?
    Diese vielleicht mögliche Klage wegen vorsätzlicher Körperverletzung interessiert mich immer noch, auch wenn Lebenssicherung gerade Vorrang hat.

  • Na gut, dann werde ich das am Dienstag versuchen. ( in der Hoffnung, dass Montag doch noch eine Antwort kommt, und oder ich etwas von der Rechtshilfe dazu höre)

    Zu der Körperverletzung: Es klang auch etwas zu viel, allerdings gibt es anscheinend Fälle in denen das gemacht worden ist: "Hartz IV und Behördenwillkür"
    Das war 2014, aber ich hatte auch etwas von 2017 gelesen.

  • Hallo,

    1. versuche das Gespräch. Sollten hier keine Aussagen getroffen werden, stelle hilfsweise den Antrag auf Vorschuß (formlos schriftlich) und gebe dieses Schreiben gegen Empfangsbestätigung ab, wenn der Termin nichts bringt. Nimm einen tagesaktuellen Kontoauszug mit. Mit diesem formlosen Antrag wirst Du zwar kaum einen Vorschuß erhalten, aber zumindest einen dann folgenden Ablehnungsbescheid mit einer Begründung, warum Deine Einsprüche nicht berücksichtigt werden..

    2. Dein Link in allen Ehren - aber erstens wird hier nur einer Absichtserklärung gesprochen, zweitens mußte sich niemand "verantworten" und drittens kommen solche Theorien meistens von Leuten, die kaum irgendeine rechtliche Ahnung haben und zumeist selbst überhaupt nicht betroffen sind. Weswegen ich selbsternannte "Experten"-Foren auch unheimlich mag. In 80% aller Antworten kommt nur Halbwissen, gepaart mit vollkommener Unerfahrenheit mit der Materie, zusammen.

    Gruß!

  • Noch eine kurze Anmerkung: Wenn möglich, nie allein zum JobCenter gehen. 4 Ohren hören mehr als 2.
    Und.... schreib Dir die wichtigsten Gesprächsinhalte mit, lass Deine Begleitung dies unterschreiben, dann hast Du im Falle eines Falles immer jemanden, der die Darstellungen bezeugen kann.

    Hierzu noch: Die Begleitung dem Sachbearbeiter gegenüber nicht als Zeugen bezeichnen, sondern allenfalls als Beistand.

  • Als kleines Update: Ich war heute schon da, und wurde informiert, dass man das noch auf Bearbeitung "eingefroren" hat, - was auch immer das heißen soll.(..ob das was mit dem amtlich kalten Wetter zu tun hat? ^^ ) Deswegen würde wohl der Antrag auf Vorschuss definitiv abgelehnt werden, was ein netter Trick ist: Man schreibe "eingefroren" statt "es besteht Klärungsbedarf", und schon kann kein Vorschuss mehr verlangt werden, obwohl sich die faktische Situation meiner Finanznot durch diese bürokratische Umetikettierung kein bisschen verändert hat.
    Naja, aber wenigstens hat mir die Frau gesagt, sie hätte jetzt alles auf "eilig" geschaltet, und ich sollte Freitag nochmal wiederkommen, wenn bis dahin nichts angekommen ist.

    Gestern hat mich außerdem die Rechtshilfe angerufen, und mir einen Beratungstermin ebenfalls für Freitag gegeben. Sollte wirklich nichts kommen bis Donnerstag Abend, und dann der erneute Besuch auch nur mit Vertröstungen oder Schlimmeren enden, kann ich von da direkt einen Bus zum Amtsgericht nehmen, und danach zur Rechtsberatung gehen.

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