Midijob - Einkommensbescheinigung zwingend vom Arbeitgeber ausfüllen lassen

  • Hallo,

    ich habe im Moment ein Midijob und verdiene monatlich ca. 500€. Das monatliche Gehalt ist jeden Monat anders, da ich als Honorarkraft eingestellt bin. In der Gehaltsabrechnung sind ausschließlich meine Arbeitsstunden und Nettogehalt enthalten. Um Sozialversicherungsbeiträge u.Ä. muss ich mich selbst kümmern. Das meiste im Formular könnte man nicht ausfüllen.

    Muss ich die Einkommensbescheinung (also das Formular) vom Arbeitgeber ausfüllen lassen oder kann ich dafür auch die letzten Gehaltsabrechnungen als Nachweis einreichen? Aus persönlichen Gründen möchte ich das nicht vom Arbeitgeber ausfüllen lassen.

    Ist das in meinen Fall möglich?

    MfG

  • Erstmal wäre zu klären, ob du abhängig beschäftigt bist oder selbstständig. Die Tatsache, dass du dich um Sozialverischerungsbeiträge selbst kümmern musst, deutet auf eine selbstständige Tätigkeit hin. Dann gibt es auch keinen Arbeitgeber, folglich kann dieser auch nichts ausfüllen.

  • Erstmal wäre zu klären, ob du abhängig beschäftigt bist oder selbstständig. Die Tatsache, dass du dich um Sozialverischerungsbeiträge selbst kümmern musst, deutet auf eine selbstständige Tätigkeit hin. Dann gibt es auch keinen Arbeitgeber, folglich kann dieser auch nichts ausfüllen.

    Zählt das auch als selbstständige Tätigkeit, wenn man einen Vertrag unterschrieben hat?

  • Zitat von farafu

    Zählt das auch als selbstständige Tätigkeit, wenn man einen Vertrag unterschrieben hat?

    Egal ob selbstständig oder abhängig beschäftigt, zu einer Beschäftigung gehört immer ein Vertrag. Wie @Gaby1711 schon sagte, kommt es darauf an, was in dem Vertrag vereinbart wurde und wie die Beschäftigung konkret ausgestaltet ist.

  • Sehe gerade in der Anlage EK, dass man eine Verdienstabrechnung vorlegen kann und nichts vom Arbeitgeber ausfüllen lassen muss. Habe ich das so richtig verstanden?

  • Solange der "Arbeitgeber" nicht aufgefordert wurde etwas auszufüllen, muss er das auch nicht tun.

    Verdienstbescheinigungen / Lohnabrechnungen gibt es nur bei abhängig Beschäftigten. Wenn du sowas als Selbstständige/r hast, leg es vor. Es kann aber sein, dass das Jobcenter das nicht akzeptiert.

  • Muss ich denn Anlage EK ausfüllen? Falls ja, was für eine Steurklasse soll ich da mit meinen Midijob eintragen?

    Richtiger würde sich Anlage EKS anfühlen, aber kann ich gar nichts ausfüllen.

    Kann ma da nicht einfach die aktuellen Gehaltsnachweise vorlegen ohne die Anlage?

    Habe nochmal meine Unterlagen durchsucht und bin offiziell ein freier Mitarbeiter auf Honorarbasis.

  • Ich bin ja als freier Mitarbeiter auf Honorarbasis eingstellt. Mein Midijobgehalt ist doch "nur" sozialversicherungspflichtig und die Steuerklasse nicht relevant oder?

    Ich muss aber trotzdem das ganze in der Anlage EK/Punkt 2/Arbeitseinkommen eintragen oder?

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