Mietfreies Wohnen - aber Antrag ALG II

  • Liebes Forum,

    mir droht in naher Zukunft der Bezug von ALG II.
    Mein letzter Rettungsanker ist jedoch die Möglichkeit des mietfreien Wohnens in einer Haushälfte einer Doppelhauses. Das Doppelhaus ist durch meine Eltern abbezahlt.

    Dazu folgende Daten:

    -Wohnfläche der Haushälfte beträgt ca 95qm
    -Zugang zu einem Dachboden der ca. so groß ist, wie die eigentliche Wohnfläche
    -Gartenfläche beträgt ca 200qm
    -Das Doppelhaus befindet sich am Ortsrand eines ländlichen 5000 Seelenorts in grüner Lage.

    Dazu folgende Fragen:

    -Handelt es sich bei der Haushälfte um eine Eigentumswohnung oder um ein Einfamilienhaus? Gelten demnach 80 oder 90qm als zulässige Wohnfläche?

    -Im Falle einer zulässigen Wohnfläche von 90qm: Würde eine Überschreitung dieser Grenze durch 5qm mehr bedeuten, dass kein ALGII genehmigt werden würde?

    -Könnten die Eltern dementsprechend eines der drei Zimmer abtrennen, den Zugang zumauern und von ihrer Haushälfte einen Zugang zu diesem Zimmer legen, sodass die Wohnfläche für mich auf unter 95qm fällt und das ALG II bewilligt wird?

    -Müsste dementsprechend auch der Zugang zum Dachboden zugemauert werden, um die zulässigen 90qm nicht zu überschreiten?

    -Wäre die Lage des Grundstücks als ländlich oder städtisch einzuorden?

    -Würde ich zusammen mit meinen Eltern (pensionierte Lehrkräfte) eine Bedarfsgemeinschaft bilden, obwohl ich nicht in ihrer Haushälfte wohne und über 25 bin?

    -Würde mir ganz generell bei mietfreiem Wohnen, Heizkosten etc. gezahlt werden?

    Ich hoffe ihr könnte mir helfen, ich stecke in einem tiefen Loch.

    Herzliche Grüße

  • Wie nah ist denn die Zukunft in der ALG2 droht und unter welchen Umständen (Kosten) wohnst du jetzt?


    Da es sich bei der Doppelhaushälfte nicht um dein Eigentum handelt, sind deine Erwägungen zur Wohnungsgröße obsolet. Es gelten für dich ganz abstrakt angemessene 45 / 50 m², je nachdem was in deiner Region üblich ist.


    Einzig über etwas höhere Heiz- und Betriebskosten (wegen der Fläche) kann man mal nachdenken, wenn die Kaltmiete gering (bzw nicht vorhanden) ist.

  • Der könnte in einem halben bis Jahr bei mir eintreten. Ich bin noch Student, die Eltern zahlen Unterhalt und Wohnung , ich habe einen Minijob.
    Der Fall von ALGII ist nur im Schlimmsten anzunehmen. Durch diverse Umstände bin ich momentan mental am Boden und habe mich an dem Wohnen zu hause festgehalten.

    Also bei 45/50qm wäre die Wohnung ja viel zu groß. Wäre ein Bezug von ALGII dennoch möglich, wenn zumindest die Heiz und Betriebskosten dieser Wohnung auf einem geringen Level gehalten werden würden und für das Amt keine Mietkosten anfallen?

    Gibt es irgendeine Chance auf das Wohnen in dieser Haushälfte und dem ALGII-Bezug?

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