Anrechnung von Kindergeld bei temporärer Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo Forum,

    Frage: Mein Sohn(8) und ich bilden eine s.g. temporäre Bedarfsgemeinschaft, er ist seit einiger Zeit (01/2017) meistens 50% oder mehr monatlich bei mir (s. g. Wechselmodell). Seine Mutter und ich sind getrennt, sie ist nicht bedürftig. Sie erhält das KG und überweist mir die Hälfte (freiwillig, es gibt also keinen Titel) monatlich. Bislang, also seit Anfang 2017, wurde mir (und meinem Sohn) seitens des JCs diese Zahlung nicht bedarfsmindernd berücksichtigt. In meinem aktuellen WBB werden diese Zahlungen aber nun plötzlich und ohne Begründung berücksichtigt. Nach einem Urteil des BSG (B 14 AS 75/08 R) wird KG in einer temp. BG nur dann berücksichtigt wenn der KG-Berechtige auch Mitglied der temp. BG ist, was ja hier nicht der Fall ist. Demnach dürfte das JC dieses hälftige KG doch eigentlich auch nicht anrechnen. Weiß jemand genaueres dazu?

    Danke und VG,
    Sven

  • Hallo Sven,

    Kindergeld wird dort bedarfsmindert berücksichtigt, wo sich das Kind den größten Teil der Zeit damit ist gemeint mehr als 50% der Dauer aufhält. Sollte es so sein, dass der Anspruchspartner des Kindergeldes ein anderer ist, so muss die Person, bei wem das Kind größtenteils wohnt einen Antrag stellen, dass Sie nun das Kindergeld erhält.
    Da Kindergeld vorrangige Leistungen darstellen und es 2017 eine Gesetzesänderung gab, muss seit dem das Jobcenter im Zweifel das Kindergeld anrechnen, wenn ein Kindergeld-berichtigter vorhanden ist und kein Nachweis erbracht worden ist, dass das Kindergeld nicht gezahlt wird.

    VG
    Asadz

    Edit: Die einzige Ausnahme stellt der Fall dar, wenn beide Elternteile separat im Leistungsbezug sind, dann wird das Kindergeld dort angerechnet, an wen es ausgezahlt wird.

  • Hallo Asadz,

    Danke für die schnelle Antwort, auch wenn sie leider nicht so ausgefallen ist, wie ich´s mir erhofft hatte ;)

    Du scheinst Dich offenbar ganz gut auszukennen, darf ich da bitte gleich noch ne Frage stellen:

    Offiziell ist mein Sohn ja eigentlich nur ca. 50 % bei mir, dass es meist mehr ist, liegt oft an unregelmäßigen kurzfristigen Abmachungen zwischen der KM und mir, wenn also mein Sohn mal wieder keinen Bock auf Mama hat. ;-))

    Diese 50 % Betreuungszeit hat nun die BuT-Stelle zum Anlass genommen mir für beantragte Leistungen auch nur die Hälfte zu zahlen, also statt 10,- €/Monat nur 5,- €. Man hat so argumentiert, dass wenn ich nur die Hälfte betreue, gibt´s auch nur hälftige BuT-Leistungen und das o.g. Urteil wurde zur Untermauerung auch noch mit angeführt. Man wollte damit die BuT-Leistungen mit den Leistungen zum Lebensunterhalt gleichsetzen, was aus meiner Sicht eher fraglich ist. Das BSG sagt aber ganz klar: wer 50% oder mehr am Tag betreut kriegt auch den vollen Regelsatz (1/30tel) pro Tag für´s Kind. Daraus folgt: wenn man jetzt schon die Regelleistungen und die BuT-Leistungen gleichsetzt, muss es bei 50% Betreuung auch die vollen BuT-Leistungen geben. Wäre mal meine Denkweise. Kannst Du dazu auch was sagen?

    Auch wenn es sich hierbei nur um Kleinbeträge handelt, ist das mal wieder ein gutes Beispiel wie die JC um jeden Euro feilschen.

    VG,
    Sven

  • Hallo,

    eigentlich hast du Dir die Antwort doch selbst gegeben:

    wer 50% oder mehr am Tag betreut kriegt auch den vollen Regelsatz (1/30tel) pro Tag für´s Kind.

    Da das Kind eben nicht zu 100% bei Dir lebt, ist deine Schlußfolgerung falsch und die Anrechnung eigentlich richtig - nämlich genau zu der Hälfte. Oder erwartest Du jetzt, daß Du, aber auch Deine Ex jeweils 100% der Leistungen erhalten?

    Gruß!

  • Nein das erwarte ich nicht, aber da hast Du offenbar was falsch verstanden. Das BSG hat hierüber schon längst entschieden ( B 14 AS 75/08 R). Jedes hilfebedürftige Trennungs-Kind bekommt pro Tag 1/30tel Regelleistungen. Und dem ET, bei dem sich das Kind mehr als 12h (also alles was 12h + 1sec. ist) aufhält, der bekommt dies ausgezahlt. Somit kann das Kind niemals mehr als 100% im Monat erhalten. Und wenn eben ein ET nicht hilfebedürftig ist, kriegt er natürlich dieses 30tel auch nicht. Das Kind bekommt also bei 12h + 1sec. (was defacto ja nur die Hälfte des Tages ist) dennoch den vollen Tagessatz. So wird es ja seit Monaten auch bei mir angewendet. Meine Überlegung war nun eben, wenn also mein Sohn mehr als 15 Tage im Monat mit mehr als 12h von mir betreut wird dann müsste ihm auch der volle BuT-Satz zustehen, wäre logisch, oder?

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