Hallo Forum,
Frage: Mein Sohn(8) und ich bilden eine s.g. temporäre Bedarfsgemeinschaft, er ist seit einiger Zeit (01/2017) meistens 50% oder mehr monatlich bei mir (s. g. Wechselmodell). Seine Mutter und ich sind getrennt, sie ist nicht bedürftig. Sie erhält das KG und überweist mir die Hälfte (freiwillig, es gibt also keinen Titel) monatlich. Bislang, also seit Anfang 2017, wurde mir (und meinem Sohn) seitens des JCs diese Zahlung nicht bedarfsmindernd berücksichtigt. In meinem aktuellen WBB werden diese Zahlungen aber nun plötzlich und ohne Begründung berücksichtigt. Nach einem Urteil des BSG (B 14 AS 75/08 R) wird KG in einer temp. BG nur dann berücksichtigt wenn der KG-Berechtige auch Mitglied der temp. BG ist, was ja hier nicht der Fall ist. Demnach dürfte das JC dieses hälftige KG doch eigentlich auch nicht anrechnen. Weiß jemand genaueres dazu?
Danke und VG,
Sven