Anhörung nach § 24 SGB X - Gutschrift Nebenkostenabrechnung

  • Hallo an alle

    Ich habe vor 1.Woche einen Schreiben vom Jobcenter bekommen da ich die Nebenkostenabrechnung von 2016 vergessen habe abzugeben daraufhin sollte ich so schnell wie möglich die Nebenkostenabrechnung von 2016 einreichen was ich auch sofort gemacht habe . Laut Nebenkostenabrechnung habe ich 24,59€ Gutschrift gehabt was auch stimmt . Wie man im Schreiben sehen kann steht dort " Zu Unrecht erbrachte Leistungen " .

    Laut dem Schreiben von dem Sachbearbeiter droht er uns die Leistungen zu streichen oder habe ich es falsch verstanden ?

    Wie soll ich mich jetzt verhalten ?

    Korrigiert, Großbuchstaben gelten als Schreien.
    Schreien muss hier Niemand.
    Grace

  • So und hier legen wir mal den Panikschalter auf "OFF". Was bedeutet eine
    Anhörung nach § 24 SBG X? Antwort Gesetz:


    Wir stellen also fest, ein ganz normaler Vorgang bei Überzahlung.

    Wie schon geschrieben habe jetzt natürlich panik das uns die Leistungen eingestellt werden wegen 24,59€ weiss garnicht was ich machen soll


    Du hast doch schon Alles getan.

    Ich habe vor 1.Woche einen Schreiben vom Jobcenter bekommen da ich die Nebenkostenabrechnung von 2016 vergessen habe abzugeben daraufhin sollte ich so schnell wie möglich die Nebenkostenabrechnung von 2016 einreichen was ich auch sofort gemacht habe . Laut Nebenkostenabrechnung habe ich 24,59€ Gutschrift gehabt was auch stimmt . Wie man im Schreiben sehen kann steht dort " Zu Unrecht erbrachte Leistungen " .

  • Also brauche ich nichts weiter zutun richtig ? Die 24,59€ werden uns abgezogen


    Richtig, mit oder ohne Anhörung. Falls du Lust hast, bestätigst
    du mit der Anhörung die Tatsache. Dann geht die Bearbeitung
    schneller. Die Anhörung nach § 24 SGB X ist vorgeschrieben,
    bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, bei Jedem und immer.

  • Einfach nix machen und abwarten bis der Aufhebungsbescheid kommt.

    Entweder wird in dem Bescheid aufgerechnet, also die Forderung mit kommenden Leistungen verrechnet, oder du musst die 24,95 € selbst überweisen.

  • Einfach nix machen und abwarten bis der Aufhebungsbescheid kommt.

    Entweder wird in dem Bescheid aufgerechnet, also die Forderung mit kommenden Leistungen verrechnet, oder du musst die 24,95 € selbst überweisen.

    Ok dann werde ich das so machen , danke

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