Hallo zusammen,
bezüglich meiner neuen Wohnung gibt es ein riesiges Durcheinander.
Erst sollte ich am 01.03 einziehen, wie es im Mietvertrag steht, dann erfuhr ich dass mein Vormieter erst am 15.03. aus der Wohnung kann, dann sollte ich doch erst am 01.04. einziehen können.
Die Wohnung wurde vor Vertragsabschluss natürlich abgesegnet.
Da ich noch einen neuen Mietvertrag bekommen sollte (mit dem 01.04. als Einzugsdatum) habe ich den "falschen" gar nicht erst im Jobcenter abgegeben, wäre ja auch sinnlos, da ich das Geld eh hätte zurückzahlen müssen wenn ich erst zum 01.04. einziehe.
Heute bekam ich dann erst den Anruf meines Vermieters, dass ich doch schon am 05.03 einziehen kann. Dann kam mit der Post ein Schreiben des Jobcenters, dass die Kosten jetzt doch nicht übernommen werden, weil ich den Mietvertrag nicht rechtzeitig abgegeben hätte. Das hätte ich aber selbst bei einem pünktlichen Einzug zum 01.03. noch nicht machen können, da noch diverse Ergänzungen vorgenommen werden müssen (z.B. Übergabe/Empfang der Kaution etc.) und ich die Wohnungsgeberbescheinigung ebenfalls erst bei der Schlüsselübergabe erhalte.
Was ist davon zu halten? Ich werde morgen als erstes eine Kopie des "alten" Mietvertrages, der ja letztendlich doch fast korrekt ist, abgeben und den ergänzten Mietvertrag und die Wohnungsgeberbestätigung nachreichen sobald ich sie erhalten habe.