Kosten der Unterkunft zurückgezogen

  • Hallo zusammen,

    bezüglich meiner neuen Wohnung gibt es ein riesiges Durcheinander.
    Erst sollte ich am 01.03 einziehen, wie es im Mietvertrag steht, dann erfuhr ich dass mein Vormieter erst am 15.03. aus der Wohnung kann, dann sollte ich doch erst am 01.04. einziehen können.
    Die Wohnung wurde vor Vertragsabschluss natürlich abgesegnet.
    Da ich noch einen neuen Mietvertrag bekommen sollte (mit dem 01.04. als Einzugsdatum) habe ich den "falschen" gar nicht erst im Jobcenter abgegeben, wäre ja auch sinnlos, da ich das Geld eh hätte zurückzahlen müssen wenn ich erst zum 01.04. einziehe.
    Heute bekam ich dann erst den Anruf meines Vermieters, dass ich doch schon am 05.03 einziehen kann. Dann kam mit der Post ein Schreiben des Jobcenters, dass die Kosten jetzt doch nicht übernommen werden, weil ich den Mietvertrag nicht rechtzeitig abgegeben hätte. Das hätte ich aber selbst bei einem pünktlichen Einzug zum 01.03. noch nicht machen können, da noch diverse Ergänzungen vorgenommen werden müssen (z.B. Übergabe/Empfang der Kaution etc.) und ich die Wohnungsgeberbescheinigung ebenfalls erst bei der Schlüsselübergabe erhalte.

    Was ist davon zu halten? Ich werde morgen als erstes eine Kopie des "alten" Mietvertrages, der ja letztendlich doch fast korrekt ist, abgeben und den ergänzten Mietvertrag und die Wohnungsgeberbestätigung nachreichen sobald ich sie erhalten habe.

  • Die Wohnung wurde vor Vertragsabschluss natürlich abgesegnet.


    Die Zusage hast du auch schriftlich bekommen?

    Dann kam mit der Post ein Schreiben des Jobcenters, dass die Kosten jetzt doch nicht übernommen werden, weil ich den Mietvertrag nicht rechtzeitig abgegeben hätte.


    Du hast sofort mit dem JC Kontakt aufgenommen und die Lage erklärt?
    Empfehle das auch schriftlich nochmal zu machen, denn es sind ja
    schon Komplikationen entstanden. Nur was du schriftlich hast, hast
    du auch rechtssicher. Da kann das JC später nicht was Gegenteiliges
    behaupten/unterstellen/meinen, was auch immer.

    Das hätte ich aber selbst bei einem pünktlichen Einzug zum 01.03. noch nicht machen können, da noch diverse Ergänzungen vorgenommen werden müssen (z.B. Übergabe/Empfang der Kaution etc.) und ich die Wohnungsgeberbescheinigung ebenfalls erst bei der Schlüsselübergabe erhalte.


    Das hast du dem JC auch so schriftlich mitgeteilt.?

    Ich werde morgen als erstes eine Kopie des "alten" Mietvertrages, der ja letztendlich doch fast korrekt ist, abgeben und den ergänzten Mietvertrag und die Wohnungsgeberbestätigung nachreichen sobald ich sie erhalten habe.


    Das ist hier die richtige Lösung und achte darauf, dass du eine schriftliche Bestätigung über die eingereichten Dokumente bekommst. :) Es gehen
    im JC auch mal Dokumente verloren. Da ist es wichtig nachweisen zu
    können, dass sie eingereicht wurden.
    Überhaupt ist es besser Alles schriftlich zu erledigen, sich das auch schriftlich bestätigen zu lassen, damit im Zweifelsfall ein Nachweis vorgelegt werden kann.

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