Arbeitslosenbescheinigung ohne Arbeitslosengeld-Anspruch?

  • Hallo

    das Arbeitsamt kann ja eine Arbeitslosenbescheinigung ausstellen, mit der man günstiger Bus fahren kann, günstiger ins Schwimmbad kann, ....

    Habe ich einen Anspruch auf so eine Bescheinigung, wenn ich arbeitslos bin, aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (I/II) habe?

  • Ja und nein.

    Vorliegen kann ein Anspruch, falls zwar Hilfebedürftigkeit (ALG II) nicht vorliegt, aber wenn man, wenn ich mich noch richtig erinnere die Hilfebedürftigkeit um maximal 10% überschritten ist.
    Einfachtes Beispiel:
    Die Bedarfsgemeinschaft hat einen Anspruch in Höhe von 1000€ und das bereinigte Einkommen beträgt 1050€ was unter den 1100€ liegen würde. In dem Falle muss das Jobcenter eine fiktive Berechnung anfertigen und mit dem Ergebnis der fiktiven Berechnung kann man sich einen entsprechenden Pass (bei uns wäre dies der Bielefelder Pass) ausstellen lassen. Mit dem ist es nun möglich die entsprechenden Vergünstigungen zu erhalten.
    Du sagt jetzt aber aus, dass du zwar arbeitslos bist, aber werde einen Anspruch auf ALG I noch ALG II hast,xxxxxx hoch genug ist um keinen Anspruch auf ALG II zu haben und die Anwertschaft für ALG I (ALG I ist eine Versicherungsgeschichte, weswegen jeder der genügend lange Versicherungspflichtig gearbeitet hat einen Anspruch besitzt) nicht erreicht ist. Gilt dies wirst du auch keinen Anspruch auf irgendwelche weiteren Ermäßigungen haben.

    VG
    Asadz

  • Vorliegen kann ein Anspruch, falls zwar Hilfebedürftigkeit (ALG II) nicht vorliegt, aber wenn man, wenn ich mich noch richtig erinnere die Hilfebedürftigkeit um maximal 10% überschritten ist.
    Einfachtes Beispiel:
    Die Bedarfsgemeinschaft hat einen Anspruch in Höhe von 1000€ und das bereinigte Einkommen beträgt 1050€ was unter den 1100€ liegen würde. In dem Falle muss das Jobcenter eine fiktive Berechnung anfertigen und mit dem Ergebnis der fiktiven Berechnung kann man sich einen entsprechenden Pass (bei uns wäre dies der Bielefelder Pass) ausstellen lassen. Mit dem ist es nun möglich die entsprechenden Vergünstigungen zu erhalten.


    Hat der TE nicht nach gefragt! Die Fragen des TE lautet:

    Habe ich einen Anspruch auf so eine Bescheinigung, wenn ich arbeitslos bin, aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (I/II) habe?


    Die Antwort ist: "Nein". Da du nicht arbeitslos gemeldet bist, nichts aktenkundig ist, kann auch keine Bescheinigung ausgestellt werden.

    da vermute ich mal,


    Wir vermuten nichts und sondern halten uns an die Fakten, die vom
    TE geschrieben werden und das ist Folgendes!

    Hallo

    das Arbeitsamt kann ja eine Arbeitslosenbescheinigung ausstellen, mit der man günstiger Bus fahren kann, günstiger ins Schwimmbad kann, ....

    Habe ich einen Anspruch auf so eine Bescheinigung, wenn ich arbeitslos bin, aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (I/II) habe?

  • Hallo,

    das ganze ist kommunal geregelt, womit allgemeine Aussagen nicht möglich sind. Meines Wissen haben z.B. in Berlin ALG-I-Bezieher keinen Anspruch auf den Berlin-Pass und ALG-II-Bezieher nur bei Leistungsbezug.

    Gruß!

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