Liebe Leute,
meine studierende Tochter bekommt seit Studienbeginn im Oktober von der getrennt lebenden Mutter ausreichend Unterhaltsgeld, sodass sie zwar noch mit mir in der Wohnung wohnt, allerdings keinerlei Leistungen mehr vom Jobcenter bekommt. Meine Frage ist nun, ob das Unterhaltsgeld (800€) und (geplante) Studentenjobs mit meinem Hartz 4-Satz verrechnet werden dürfen oder nicht.
Bedarfsgemeinschaft oder nicht?
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tzett -
1. März 2018 um 21:33 -
Erledigt
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im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
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Hallo,
wie alt ist Deine Tochter?
Gruß!
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entschuldige bitte, dass ich erst jetzt antworte - sie ist 22 Jahre alt...
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Unterhalt der Tochter ist nicht dein Einkommen und auch nicht bei dir anzurechnen.
Weiteres, soweit notwendig, wird @Corinna sicher dazu sagen.
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