Rückzahlung Gaskosten, gezahlt vor Leistungsbezug

  • Hallo, ich bin neu hier, da ich mich noch niemals mitg Hartz 4 beschäftigen musste. Demnach bin ich dich völlig überfordert mit dem Ganzen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    In folgende Situation befinde ich mich: mein Partner ist im letzten Monat ausgezogen, so dass ich unsere 2 Kinder jetzt allein erziehe. Seit dem 1.3.2018 besteht theoretisch Leistungsbezug als Aufstocker. Da er kleinere Sohn gerade in den Kindergarten gekommen ist, würde ich gern mehr als Teilzeit arbeiten, jedoch tut mein Chef sich mit der Entscheidung noch schwer. O-Ton: Jetzt da du alleinerziehend bist, könntest du ja öfter ausfallen, wenn die Kinder krank sind.
    Ich hoffe noch auf eine schnelle Stundenaufstockung. Aber bis dahin muss ich erstmal sehen wie ich über die Runden komme. Also ab zum Jobcenter und nachfragen.
    Leider ist es nun so, dass wir zufällig auch noch zum 28.02. die Gasablesung hatten und die Gutschrift von ca. 1000 (!!!) Euro soll mir komplett angerechnet werden, da sie im Monat des evtl. 1. Leistungsbezuges auf dem Konto ist.
    Erstmal so natürlich schon total ätzend, da wir das Geld ja auch ohne finanzielle Unterstützung beim Gelieferanten eingezahlt haben.
    Dazu kommt noch, dass mir das Geld natürlich nicht allein gehört, sondern zur Hälfte meinem Expartner. Der es natürlich auch haben möchte. Das Geld wird auf unser noch existierendes gemeinsames Konto eingezahlt. Trotzdem sagt das Jobcenter, dass es mir komplett angerechnet wird, obwohl ich dann 500 Euro Schulden gegenüber meinem Expartner hätte.
    Ist das so rechtens? Auch, dass es komplett angerechnet wird, obwohl ich ja nur "Aufstocker" bin?
    Wichtig ist vielleicht auch noch, dass meine Wohnung zu teuer ist, allerdings nur 30 €. Ein halbes Jahr würde das Jobcenter dies übernehmen, dann müsste ich irgendwie Kosten senken oder diese selber tragen. Das leuchtet mir ja ein, aber wird dies in Bezug auf die NK nicht auch irgendwie berücksichtigt?

    Das Jobcenter rät mir nun 2 Monate auf Bezug zu verzichten und für Mai einen neuen Antrag zu stellen. So könnte ichv die 1000 Euro Gasrückzahlung behalten. Wenn dies der sinnvollste Weg ist, muss ich das so hinnehmen. Aber wie gesagt..Ich muss meinem Expartner auch noch 500 Euro geben. Dann hätte ich für 2 Monate noch selber 500 Euro.
    Und wäre es nicht sinnvoller, falls es definitiv angerechnet werden muss, trotzdem jetzt schon einen Antrag zu stellen, weil das Guthaben mir auf 12 Monate aufgeteilt abgezogen wird? Ich gehe ja davon aus nicht so lange Leistungen beziehen zu müssen.

    Ich danke euch vielmals für euren Rat.

    Liebe Grüße :):):)

  • Zitat von Singlemama

    Das Jobcenter rät mir nun 2 Monate auf Bezug zu verzichten und für Mai einen neuen Antrag zu stellen. So könnte ichv die 1000 Euro Gasrückzahlung behalten.


    Würde ich nicht machen. Erstens wäre es nicht rechtmäßig und zweitens vermute ich einfach mal, dass dein Anspruch für 2 Monate etwas höher ist, als zusammen 1000 €.
    Deinen Leistungsantrag solltest du also aufrecht erhalten. Wenn der Kindsvater keinen Unterhalt zahlt, dann beantrage Unterhaltsvorschuss.
    Falls du Elterngeld bekommst, kann es sein, dass ein Teil nicht angerechnet wird.

    Zum Arbeitgeber:

    Hast du vor den Kindern in Vollzeit gearbeitet und dann die Stunden reduziert? Dann besteht möglicherweise ein Rückkehrrecht auf die Vollzeitstelle.

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