Probleme mit der Arbeitsvermittlerin

  • Hallo zusammen!
    ich versuche mich kurz zu fassen :) . Mein Mann und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft und haben eine Arbeitsvermittlerin, die die körperlichen und psychischen Probleme meines Mannes völlig ignoriert. Sie hat ihm seine AGH weggenommen ( die perfekt für ihn war ) um ihm einen Minijob zu vermitteln, in dem er weniger verdient als bei der AGH und auch noch viel weniger arbeiten geht. 2 Tage die Woche sind ihm einfach zu wenig. Ich mache mir Sorgen, denn seitdem ist er sehr in sich gekehrt und hat kaum noch Antrieb. Ich kenne ihn und bin mir sicher, das er wieder in eine Depression verfällt, wenn sich nicht bald was ändert. Auch mehrere Gespräch mit der Frau haben kein Ergebnis gebracht, ausser nur noch mehr Jobangebote die nicht zu seinem Krankheitsbild und oder zu seinen Fähigkeiten passen.
    Haben schon überlegt ob er zum Hausarzt gehen soll und sich erst mal ein Attest geben lassen soll. Oder über das Kundenreaktionsmanagement eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, aber dann haben wir Angst, das das noch schlimmer wird. Was würdet ihr tun?

  • Hallo,

    warum beantragt Ihr nicht eine Untersuchung durch den Amtsarztes der Arbeitsagentur? Dieser kann die gesundheitlichen Probleme feststellen und entsprechende Anordnungen an das Jobcenter erlassen.

    Das Attest eines Hausarztes interessiert das Jobcenter recht wenig, dem Amtsarzt aber sehr. Das würde er nämlich sowieso anfordern.

    Gruß!

  • Hallo,

    vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen, das es schon ein ärztliches Gutachten gibt, allerdings ist das schon 4 Jahre alt und er hat schon um ein erneutes Gutachten gebeten, aber die AV hat gesagt, das das noch zu frisch wäre und ein neues Gutachten nicht nötig.
    Auch der Hinweis darauf, das ja so einige Verschlechterungen seit dem letzten Gutachten eingetreten sind, hat sie geschickt überhört.

  • Hallo,

    stellt den Antrag schriftlich, aber ohne Hinweise auf das konkrete Krankheitsbild (geht den Sachbearbeiter nichts an), aber mit dem Hinweis auf Verschlechterung der Lage. Sollte der schriftliche Antrag abgelehnt werden, melde Dich wieder hier.

    Gruß!

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