Fragen zu ALG II

  • Hallo ich hätte da mal eine Frage,

    Mein Mann verdient durch eine staatliche lohnpfandung 1200 plus für seinen Sohn 194 Euro im Monat... Ich selbst habe 250 Euro elterngeld plus 194 für unsere gemeinsame Tochter 6 Monate alt.

    Wir wissen nicht mehr weiter da unser Einkommen einfach nicht reicht... Miete Auto Strom einkaufen

    Kann ich denn Hartz 4 beantragen bis ich wieder arbeiten kann?

    Danke im voraus

  • Hallo,

    ihr habt voraussichtllich ALG2-Anspruch.

    Das kann das Jobcenter wegen der Pfändung aber anders sehen. Dann müsstet ihr gegen eine Ablehnung Widerspruch erheben.
    Bezüglich.

    Auch müsste man prüfen, ob das Elterngeld anzurechnen ist.
    Hast du vorher gearbeitet?

    Warum sind es 250 € monatlich, statt üblicherweise 150 € Elterngeld Plus?

  • Mein Mann verdient durch eine staatliche lohnpfandung 1200 plus für seinen Sohn 194 Euro im Monat... Ich selbst habe 250 Euro elterngeld plus 194 für unsere gemeinsame Tochter 6 Monate alt.


    Wurde die pfändende Stelle über die Geburt des 2. Kindes informiert? Und darüber, dass sich aufgrund der Elternzeit dein Einkommen verringert hat? Da du 250 € Elterngeld plus erhälst, gehe ich davon aus, dass du vor der Geburt erwerbstätig warst.

    Zwar wird bei einer Pfändung aufgrund von Unterhalts­an­sprüchen in der Regel nicht die Pfändungstabelle herangezogen, sondern das Gericht bestimmt die Summe, die dem Zahlungs­säumigen für den Lebens­unterhalt im Monat zur Ver­fügung steht. Allerdings ist "dem Schuldner so viel zu belassen, als er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigten bedarf" (§ 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO).

    Zitat von Mensch5387

    für seinen Sohn 194 Euro im Monat


    Das ist das Kindergeld, richtig? Dann lebt sein Sohn jetzt bei euch im Haushalt (vgl. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG)? Wenn ja, hätte er Anspruch auf Unterhalt von seiner Mutter. Kann sie nicht zahlen, könnt ihr Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Bevor ihr ALG II beantragt, wäre erst mal die Höhe der Pfändung und der Unterhaltsanspruch des Sohnes zu prüfen.

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