Hallo,
ich bin zur Zeit noch Angestellt auf Teilzeit und beziehe ALG2 ergänzend.
Seit Oktober/November 2017 habe ich eine GmbH und bin Geschäftsführer. Die GmbH befindet sich im Ausland.
Ich plane meinen Angestelltenjob auf Teilzeit aufzuhören im Sommer und will mich nun vollkommen auf meine Selbständigkeit konzentrieren, sodass ich spätestens 2019 nicht mehr auf ALG2 angewiesen bin, jedoch frage ich mich wie es sich mit der gesetzlichen Krankenkasse verhält.
Am Anfang werde ich mit meiner GmbH nach allen Fixkosten wohl rund 200€-500€ gewinn haben pro Monat.
Da 200-500€ zu wenig sind um davon leben zu können, werde ich weiterhin ergänzend ALG2 bekommen, jedoch frage ich mich ob ich jetzt selber Krankenkassenbeiträge zahlen muss oder zahlt solange das Jobcenter diese als ergänzendes ALG2?
Ich bedanke mich jetzt schon für eure Hilfe.
Danke
Selbständig und ALG II - gesetzlich Pflichtversichert
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marcusdd86 -
7. März 2018 um 11:08 -
Erledigt
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im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
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Wie kann man Eigentümer einer GmbH sein und ALG2 beziehen? Aufgrund des Mindest-Stammkapitals der GmbH von 25000 € dürfte ein ALG2-Bezug ausscheiden.
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Zur Information das
GmbH-Gesetz (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
Die Frage von @Casa hat also durchaus ihre Berechtigung.
Wie kann man Eigentümer einer GmbH sein und ALG2 beziehen?
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