Abgeschlossenes Studium im Juli 2018 - ALG II berechtigt

  • Hallo liebe Forengemeinde!

    Ich werde zum Juli 2018 meine Diplomarbeit abgeben und mich anschließend exmatrikulieren. Meine Frau ist eine verbeamtete Lehrkraft an einem Gymnasium und verdient mit einer 3/4 Stelle ca. 3000€ Netto. Ab September 2018 geht sie in den Mutterschutz und anschließend beginnt die Elternzeit, die wir voraussichtlich in: (ich - 2 Monate, sie 12 - Monate) aufteilen werden. Wir haben bereits einen zweijährigen Sohn. Zu unseren Ausgaben gehören, neben eine relativ hohen Warmmiete von 1100€, ihre private Krankenversicherung (ca 300€), meine gesetzliche Krankenversicherung (noch: ca 180€), Kita-Beiträge (ca 250€) und das Abbezahlen von monatlichen Schulden in Höhe von 200€.
    Kann ich mich (am besten jetzt schon mal) für den Juli 2018 arbeitslos melden? Bin ich überhaupt ALG II berechtligt, oder verdient meine Frau bereits zu viel? Und wie wird das während des Mutterschutzes - in der Zeit, wo sie ca 1600€ (höchstsatz) bekommt?

    Beste Grüße! :*

    Oh, oh - Diplomand falsch geschrieben ;) Nicht weitersagen, sonst wird's gleich aberkannt.

  • Die letzte Prüfungsleistung ist bei Diplomstudiengängen idR. die Verteidigung. Erst dann bestünde für dich dem Grunde nach ein Anspruch. Allerdings besteht der Höhe nach kein Anspruch, da 3000 € netto zu viel sind. für den Bedarf. Allerdings würdet ihr voraussichtlicht während des Elterngeldbezuges ALG2 erhalten. Schulden spielen dabei keine Rolle und der Kita-Beitrag dürfte geringer ausfallen.

    Jetzige Arbeitslosmeldung geht nicht. Stellt aber etwa 6 Wochen vor Beginn der Bedürftigkeit einen Antrag auf ALG2.

  • schaut mal nach der angemessenen Miete für 3, demnächst 4 Personen
    für eine Wohnung an Eurem Wohnort. Damit ihr informiert seid, wenn ihr ALGII beantragt.

  • Vielen Dank für eure Antworten! Eine zusätzliche Frage hätte ich noch. Bei einem Netto Verdienst von 3000 €, muss meine Frau die Kosten für meine Krankenversicherung übernehmen (Eine Familienversicherung ist leider ausgeschlossen, da sie privatversichert ist) oder werden die Kosten durch ALGII gedeckt?

    Beste Grüße!

  • Zwei Möglichkeiten:

    Zuschuss zu den KV-Kosten durch den Dienstherrn der Frau, wenn das Einkommen des Partners eine bestimmte Grenze im Jahr nicht übersteigt. Dann müsstet ihr mal sehen, ob sich eine PKV lohnt.

    Alternative 2 ist die freiwillige KV. Die Kosten der KV erhöhen die Bedürftigkeit.


    Wenn einer in der GKV ist, macht es Sinn das Kind mitzuversichern.

  • Danke für die Rückmeldung! Allerdings ist es bei uns etwas komplizierter. Der Arbeitgeber meiner Frau ist die Landesschulbehörde, meine Frau ist Lehrerin, verbeamtet und daher auch privatversichert. Mein Sohn ist durch meine Frau (mit)privatversichert. Eine Familienversicherung wird bei Privaten nicht angeboten, sodass ich nicht über meine Frau versichert werden kann. Meine Frage ist also, ob die Übernahme meiner Krankenversicherungsbeiträge (gesetzliche KV), bis ich eine Arbeit gefunden habe, durch meine Frau oder durch ALGII erfolgt?

  • Hat der Partner nur geringes oder kein Einkommen, hat auch der Partner eines Beamten einen Beihilfeanspruch!


    Familienversicherung gibt es nur in der GKV. Wie ich sagte, setzt das voraus, dass einer (du) dann später in der GKV versichert ist.


    Kosten der Krankenkasse zahlt erst einmal der Versicherte selbst. Jedoch kann der Versicherungsbeitrag den Bedarf beim ALG2 erhöhen. Dann wird aber wieder der Beihilfeanspruch relevant, weil es einen Unterschied macht, ob ich einen PKV-Tarif über 50 % abschließen muss (die anderen 50 % zahlt die Beihilfe), oder einen (100 %) Tarif in der GKV zahle.


    Es ist die günstigere Variante zu wählen, weil das Jobcenter eben nur notwendige Kosten für die Krankenversicherung als Bedarf anerkennt. Wie auch immer diese ausgestaltet sind.

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