Freibetrag bei ALG II - Elterngeld und Fragen zur Krankmeldung

  • Hallo, erkläre kurz meine Situation.
    Habe einen Mann der um Frührente kämpft und daher nicht arbeiten kann.
    Haben zusammen 2 Kinder. 7Jahre und 11Wochen alt.
    Bin nun in Elternzeit. Habe vorher Teilzeit gearbeitet, wo ich dann auch wieder irgendwann weiter arbeite.

    Elterngeld bekomme ich ca 550Euro. Dazu 2x Kindergeld und eben Hartz IV.

    Das Elterngeld wird ja angerechnet bis auf ca 300euro.

    Steht mir nun noch ein Freibetrag zu? Denn ich überlege, ob ich eine kleine Putzstelle oder Minijob (ca 100Euro) monatl. annehme.
    Wenn das aber angerechnet werden würde, wäre das ja doof.
    Weiß das jemand? Will mich nicht dort beraten lassen. Bekomme immer das Gefühl da, die denken sie wären was besseres... 8|:(

  • Hallo, hoffe mir kann jemand helfen. Beim Jobcenter ist man leider nicht wirklich Freundlich zu mir... :(

    Unsere Situtaion:
    Ehepaar + 2 Kinder
    Mann arbeitssuchend mit Hartz4.
    Frau Teilzeitjob, aber seid 4 Monaten in Elternzeit wegen Baby.
    Wir bekommen 526Euro Elterngeld, 2x Kindergeld und dazu halt Hartz4.

    Haben wir noch einen Freibetrag? Wieviel darf ich bzw mein Mann dazu verdienen, ohne dass es angerechnet wird?
    Weil wir ja eben beim Elterngeld schon nen Freibetrag haben soweit ich weiß.
    Ich würde mich sehr freuen wenn mir das jemand genau sagen kann.

  • Grace das ist lieb, aber meine Frage beinhaltet etwas mehr als die oberste... :)

    Ich habe also einen Freibetrag von 100€. Und was ist mit meinem Mann? Darf er auch nochmal 100€ dazu verdienen? Odere gilt der Freibetrag pro haushalt? Und ist der Freibetrag nicht höher, wenn man Kinder hat?


    Ich war der Meinung das der Freibetrag mal bei 160€ lag... aber

  • Hallo,

    jeder Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft hat jeweils 100 € Freibetrag, wenn er einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Hinzu kommen 20% bei Einkommen von 100,01 € bis 1000 €.

    Ich war der Meinung das der Freibetrag mal bei 160€ lag... aber

    Das wären 165 € - aber bei ALG I.

    Gruß!

  • Hallo, also ich versuche mich kurz zu fassen.

    Mein Mann hat eine krankheit im Rücken, die ihn täglich ausser Gefecht setzt. Er kann nicht arbeiten und jegliche Ärtze wissen keinen Rat. Wir bekommen also Hartz 4. Ich habe eine Beschäftigung (gerade in Elternzeit) und somit ist mein Mann über mich versichert.

    Er bekommt seid mind. 5 Jahren alle 14 Tage einen krankenschein für 14 Tage. Das möchte das Jobcenter so.

    Jetzt habe ich gerade zufällig gelesen, das man den Beleg zur krankenkasse schicken muss. 🤔 Also dieser eine krankenschein.

    Aber das hat uns noch nie einer gesagt.

    Naja, hab jetzt aber gelesen, dass man bei H4 sowieso keinen Anspruch hat und als Familienversicherter auch nicht.

    Muss ich sie dennoch hinsenden?

    Und wenn ja, was bringt das? Hat ja im Grunde eh keinen Anspruch, richtig?

    Im Internet gibts einfach zuviele Meinungen. Bitte euch um hilfe und Auskunft.

    Übrigens kämpfen wir um Rente...

    Lg

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!