Trotz Mündlicher Zusage immer wieder Leistung verweigert

  • Guten Tag,
    ich bin neu hier im Forum und habe bei der Suche leider nicht das passende Thema gefunden.

    Hier mal eine kurze Schilderung zu unserem Problem.
    Meine Tochter hat nach der Geburt Ihres Sohnes 1 Jahr Erziehungsgeld erhalten. Nach Ablauf, hat Sie beim Arbeitsamt Antrag auf ALG I stellen wollen und Ihr wurde erklärt das der Freund zuviel Verdient.
    Soweit alles OK.
    Inzwischen haben Sich beide getrennt. Arbeitsamt sagt Sie bekomme kein ALG I da Sie nicht Vermittelbar sei.

    Antrag auf Harz4 gestellt! Da ist jetzt ein reiner Spießruten lauf, jedes mal wenn Sie hin kommt, Heist es Sie brauche noch dieses und jenes. Letzter Stand war dann mal der Antrag würde fertig gemacht und Sie könne dann zum ersten Vorbei kommen und Ihre würde schon mal was für die Miete gezahlt.

    Die Tochter am 01.03 hin! Ergebnis die Sachbearbeitern war nicht da und sehr unhöfflich wurde Ihr gesagt es gibt nichts.

    Ich wollte vermitteln bei einem Telefongespräch bei dem mir auf unhöffliche weise mitgeteilt wurde "geht Sie nichts an aber es fehlen noch Sachen"

    Meine Tochter fragte noch einmal nach und Ihr wurde gesagt das für den Februar noch die Kontoauszüge fehlen würden und der Bescheid über ALG I aber das würde Ihr noch in einem Schreiben mitgeteilt.

    Heute war Sie wieder da. Mit Kontoauszügen und der Erklärung das Sie ja keinen Anspruch hatte und somit auch den Antrag auf ALG I nicht mehr gestellt hat. Ergebnis jetzt.

    Kein Geld (auch nicht mal für die Miete), Sie soll schauen das Sie einen Ablehnungsbescheid über das ALG I bekommt und wenn Sie jetzt was wolle, würde Sie Ihr einen Lebensmittel Gutschein geben.

    Langer Text und kurze Frage. Was und wo kann man jetzt machen.

  • Jedenfalls wäre aber das Jobcenter zur Vorleistung verpflichtet, bis ALG1-Ansprüche geklärt sind.


    Ich würde hier Widerspruch erheben, denn die Aussage "sie kriegen nix und es fehlen Unterlagen" ist als Ablehnung zu werten. Ferner würde ich beim Teamleiter vorsprechen, die Sache schildern und mit einer einstweiligen Anordnung drohen. Immerhin scheint es ja nur noch an einem ALG1-Bescheid zu liegen.

    Im Übrigen besteht womöglich Anspruch auf ALG1, wenn das Kind betreut wird oder jeder Zeit bei Arbeitsaufnahme betreut werden kann. Jedenfalls sollte sich die Tochter um eine Kinderbetreuung kümmern.

  • Guten Morgen,

    ich danke für die Antworten.
    Inzwischen hat sich neues ergeben.
    Die Sachbearbeiterin ist im Negativen beim Arbeitsamt bekannt.
    Es wurde inzwischen festgestellt, das meine Tochter nichts vergessen hat oder sonstiges vernachlässigt hat.
    Das Arbeitsamt hat Ihr heute ein Schreiben mitgegeben mit dem Sie sich direkt an den Amtsleiter wenden soll, da die Sachbearbeiterin auch vieles unter den Tisch gekehrt hat und auch einiges eingetragen hat das kein Hand und Fuß hat.
    Ich habe inzwischen auch mit einem Anwalt gesprochen der "sollte heute keine Regelung getroffen werden" eine Klage beim Sozialgericht einreichen wird.

    Zur Kinderbetreuung! Da hat Sie direkt am Anfang nachgefragt. Laut Auskunft kann Sie dieses erst beim Jugendamt machen wenn der Antrag bei der Kommunalen Arbeitsförderung genehmigt wurde.

  • Zitat von saarfuchs

    Laut Auskunft kann Sie dieses erst beim Jugendamt machen wenn der Antrag bei der Kommunalen Arbeitsförderung genehmigt wurde.


    Das bezweifle ich. Es reicht arbeitsuchend zu sein, damit das Kind betreut werden kann, § 24 I 1 Nr. 2b SGB VIII.

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