Hallo zusammen!
Zum Glück gibt es Foren wie diese hier. Ich bin neu hier und habe vorher schon die Beiträge durchforstet. Leider habe ich nichts gefunden was meiner aktuelle Situation ähnelt. Daher mache ich den neuen Thread auf.
Ich lebe in einer Haushaltsgemeinschaft (Eltern) und ich bilde dort die Bedarfsgemeinschaft. Sprich ich bin der Hartz4 empfänger und meine Eltern sind nicht im Bezug von Leistungen aus dem SGB. Jetzt muss ich einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen. Es wurden standartmäßig die Kontoauszüge angefordert. In meinem Fall die der letzten zwei Monate. Die Grauzone die sich das JC dort zum Vorteil macht, kenne ich.
Kommen wir zu meinem Problem. Ich habe im Januar 2018 mehrere hohe Rechnungen begleichen müssen. Dazu habe ich mir von meiner Mutter Geld geliehen. Ungefähr die doppelte Summe von dem, was ich an Hartz4 bekomme. Das geliehene Geld haben wir als Darlehen Vertraglich festgehalten mit einem Datum zu wann ich das Geld zurück zuzahlen habe.
Meine Frage nun, hat jemand erfahrungen machen können die meinem Fall ähneln? Muss ich damit rechnen das ich einen Teil meiner erhaltenen Leistungen zurück zahlen muss?
Schon einmal Vielen Dank!