Hallo,
ich habe einen Untermieter in meiner Wohnung und dieser hat mir vor dem Bewilligungszeitraum eine Mietkaution gezahlt.
Ist diese von meinem Untermieter an mich gezahlte Mietkaution Teil meines Vermögens i.S.d. ALG II? (Rechtsgrundlage?)
In meinem Fall hat das Jobcenter den Saldo aller meiner Konten zum Beantragungszeitpunkt als Vermögen gewertet, obwohl ein Teil dieses Geldes (ca. 1000€) die Kaution meines Untermieters ist, die ich ihm dann auch einige Zeit später bei Auszug zurückgezahlt habe.
Danke für eure Hilfe!