Anrechnung fremde Mietkaution auf Vermögen

  • Hallo,

    ich habe einen Untermieter in meiner Wohnung und dieser hat mir vor dem Bewilligungszeitraum eine Mietkaution gezahlt.
    Ist diese von meinem Untermieter an mich gezahlte Mietkaution Teil meines Vermögens i.S.d. ALG II? (Rechtsgrundlage?)

    In meinem Fall hat das Jobcenter den Saldo aller meiner Konten zum Beantragungszeitpunkt als Vermögen gewertet, obwohl ein Teil dieses Geldes (ca. 1000€) die Kaution meines Untermieters ist, die ich ihm dann auch einige Zeit später bei Auszug zurückgezahlt habe.

    Danke für eure Hilfe!

  • Hallo,

    eine Mietkaution hat auf Deinem Konto nichts zu tun, sondern ist strikt vom eigenen Vermögen zu trennen. In der Regel wird dafür ein gesondertes Konto oder Sparbuch mit bestimmten Regeln eingerichtet.

    Von daher dürfte die Kaution zu Deinem Vermögen zählen, da Du offensichtlich diese eben genannten gesonderten Voraussetzungen nicht erfüllt hast.

    Gruß!

  • Allerdings kommt es endgültig auf die rechtliche Bewertung des Geldes an und nicht wo es liegt. Für das Jobcenter sieht es aber erst einmal so aus, als ob es dein Geld ist.

    Bekommst du denn jetzt keine Leistungen oder wo liegt das Problem?

  • Das Problem ist in der Tat, dass ich so über den Freibetrag gekommen bin und keine Leistungen erhalten habe.
    Das Geld liegt auf einem eigenen Sparkonto (auf meinen Namen). Die Bearbeiterin vom JC hat sogar schriftlich nach dem Hintergrund der Rück-Überweisung des Geldes gefragt, da ich es einige Zeit später zurückgezahlt habe (Mieter ist ausgezogen).

    Meine Frage ist: Sollte ich Widerspruch einlegen, und wenn ja, was sollte ich als Rechtsgrundlage anführen?

  • Widerspruch einlegen und sagen, es ist nicht dein Geld.

    Mit dem Mietvertrag wurde ja sicherlich auch eine Kaution schriftlich vereinbart. Dieser Mietvertrag wäre vorzulegen.
    Bestenfalls wurde das Geld unter dem Verwendungszweck "Kaution" an dich überwiesen und auch wieder an den ehemaligen Mieter als "Kaution" zurückgezahlt.

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