Wohnungswechsel Doppelmiete Job

  • Hallo Liebe Community,

    Aufgrund einer Arbeitsaufnahme ab dem 01.05 ziehe ich nach Köln von Dortmund.

    Derweil bin ich noch in Dortmund gemeldet und habe bereits meine jetzige Wohnung gekündigt. Der Mietvertrag läuft aus Kulanz des Vermieters am 31.05 ab obwohl ich die Kündigung erst am 05.03 verschickt habe da ich auch an diesem Tag die Jobzusage erhalten habe.

    Amt weiß wegen der Kündigung bescheid.

    Entschuldigt mich für die vielen fragen

    Welche kosten kann ich generell beim Amt noch geltend machen?

    1. Habe gelesen, das ich Arbeitskleidung gestellt bekomme, da ich eine Bürotätigkeit nachgehe und Anzüge tragen muss, wäre dem so und was kann ich davon einreichen?
    Habe derzeit zwar 3 Anzüge passe aber nur noch in einen davon grade eben so rein da ich knappe 12 Kilo zugelegt habe.

    2. Wie sieht das aus mit der Fortzahlung meines Satzes, da ich meinen ersten Lohn am 15.06 erhalte? Und ab Monat Mai ja schon in Köln gemeldet bin.

    3. Im Monat Mai habe ich eine Doppelmiete, kann ich diese kosten beim Amt geltend machen? Und bei welchen Amt, Dortmund oder muss ich auch in Verbindung mit dem Amt in Köln treten?

    4. Wie sieht das aus mit Umzugskosten? Habe probeweise ein paar kostenvoranschläge von Unternehmen besorgt, diese lagen jedoch bei 1800 bis 2000 Euro. Erscheint mir recht hoch.
    Kann ich den Umzug auch selber Organisieren? Würde selber mit Knapp 800 Euro locker klarkommen für den Umzug.

    5. Was ist mit Renovierungskosten?
    Ich muss meine jetzige Wohnung wieder Renoviert übergeben. Kostenpunkt ca 400 €, zahlt dieses das Amt?

    6. Und wie sieht es aus mit leichten Renovierungskosten für die neue Wohnung, meine jetzt nur streichen kein Boden oder dergleichen, kosten knapp100€.

    7. Da ich die erstenn 1 1/2 Monate noch kaum Geld haben werde, wie sieht es aus mit Fahrtkosten? Habe nachgeschaut das in Köln ein City Monats ticket knapp 120 Euro kostet, kann ich das auch beantragen?

    Hab ich noch was vergessen, was ich beantragen könnte?

    Ich Danke euch vielmals im vorraus für eure Antworten.

  • A. Hilfen zur Arbeitsaufnahme sind immer vor Unterschreiben des Arbeitsvertrags zu beantragen. Ist der Vertrag unterschrieben, ist es zu spät. Aber du kannst es versuchen.

    1.
    Wie zuvor.

    2.
    Du bleibst in Dortmund gemeldet und ziehst erst ende Mai um. Damit erhältst du in Dortmund noch den Regelsatz, vorerst als Darlehen, und nach Zahlung deiner Arbeitsvergütung wird man schauen, ob das Darlehen für Mai in einen Zuschuss umgewandelt wird.

    3.
    Siehe A. Weil du auch erst im Juni Geld bekommst, kannst du die Mietkosten nicht einmal vom Einkommen absetzen.

    4.
    Siehe A. Und ja.

    5. Beantrage diese Kosten beim alten Jobcenter. Kläre ab, was du an Kosten bekommst. IdR. weiße Farbe, Pinsel, Folie, Eimer, Rolle, etwas Spachtelmasse. Selbiges gilt für 6.

    6.
    Ist denn eine Einzugsrenovierung notwendig, die in Anbetracht der unter 5. genannten vorhandenen Materialien so teuer wird? Es gibt i.E. nur weiße Farbe.

    7.
    Wäre vor Arbeitsaufnahme zu beantragen. Siehe A.

  • Hey danke für deine schnelle Antwort.
    Arbeitsvertrag habe ich noch nicht Unterschrieben.
    Habe den erst Vorgestern erhalten.

    Zustimmumg vom Amt hab ich jedoch zu dem Job schon. Da ich denen sofort nach meiner Zusage bescheid gegeben habe.

    Ändert das was?

    Mich interessiert generell einfach nur was ich an Kosten noch erstattet bekommen kann.

    Danke schön

  • Anzug, Fahrtkosten und Umzugskosten im Rahmen der Förderung der Arbeitsaufnahme sind alles Kann-Leistungen. das heißt auf diese besteht kein Rechtsanspruch.

    Ich würde diese Leistungen auch unter Vorlage des nicht unterschriebenen Arbeitsvertrags beantragen und darauf hinweisen, dass die Stelle, mangels finanzieller Mittel (Nachweis?!) bei Ablehnung nicht angetreten werden kann.

    Ferner beantrage ein Darlehen für den ersten und zweiten Arbeitsmonat gem. § 24 IV SGB II beim ALTEN Jobcenter.

    Ummelden / Umziehen solltest du erst so spät wie möglich.


    Zitat von Creed

    Zustimmumg vom Amt hab ich jedoch zu dem Job schon. Da ich denen sofort nach meiner Zusage bescheid gegeben habe.

    Eine Zustimmung zur Annahme eines Jobs brauchst du nicht.

  • Hallo, meine Anträge sind jetzt alle durch und genehmigt.
    Heute bekam ich jedoch einen Brief, dass meine Leistungen eingestellt wurden aufgrund der Arbeitsaufnahme.
    Generell bekomme ich immer meinen Lohn zum Ende des Monats, nur beim ersten Monat hab ich den Zusatz im Arbeitsvertrag mit eingebracht, dass dieser erst zum Anfang Juni ausgezahlt wird. Bekomme ich jetzt noch Geld für den Monat Mai?

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