Hallo
Ich habe da leider ein Problem mit dem Amt für Arbeit und Soziales
Ich habe 2017 (09/2017) meine Selbständigkeit (GbR) aufgegeben und beendet und dies dem Amt mitgeteilt.
Man forderte mich dann auf eine Abschließende EKS auszufüllen inkl. aller Buchungsbelege und Auflistung der Einnahmen und Ausgaben. Ich habe dem SB dann mitgeteilt das ich ihnen die Kontoauszüge,BWA,EKS und die Buchhaltung zur Verfügung stelle.
Man lehnte dies erst ab mit der Begründung ich solle die Einnahmen und Ausgabe inkl der Belege auflisten, nach lange hin und her habe ich dem SB verständlich gemacht das die Ausgaben und Einnahmen in der EKS ersichtlich sind und auf den Kontoauszüge und in der Original Buchhaltung erkenntlich wäre.
Jetzt nach 8 Wochen erhalten ich eine Schreiben das ich wieder die Auflistung der Einnahmen und Ausgaben für den Leistungszeitraum 01.05.2017 bis 31.10.2017 einreichen soll und wenn ich dies nicht machen würde die Leistungen für den Zeitraum 01.08.2017 bis 31.12.2017 zurück zahlen muss.
Zusätzlich möchte man dies noch für den Zeitraum 01.10.2016 bis 30.04.2017
Die Selbständigkeit hat für den Zeitraum 01.10.2017 bis 31.12.2017 schon gar kein bestand mehr gehabt, warum fordert man dann Leistungen zurück wenn ich dem nicht nachkomme?
Warum kann das Amt mit der Buchhaltung die fertig Sortiert nach Zahlungseingang und Ausgang und der EKS und BWA und Kontoauszüge die Sache nicht bearbeiten?
Dazu kommt das man aufgrund der nicht abschließende Bearbeitung die Nebenkosten für 2016 nicht bezahlen will, unser Vermieter uns nun schon 2 mal angemahnt hat und langsam ungeduldig wird.