Als Student Anspruch auf ALG II?

  • Guten Abend,

    ich studiere Maschinenbau und bin im 8. Semester. (Regelzeit sind 7 Semester)
    Bisher habe ich BaföG erhalten, aber nach der Regelzeit, also ab dem achten Semester erhalte ich kein BaföG mehr.
    Dass man während der Regelzeit in der man BaföG bekommt keinen Anspruch auf ALG II hat ist verständlich, aber hat man als Student außerhalb der Regelzeit wenn man kein BaföG bekommt, Anspruch auf ALG II?

    Ich habe bereits gegoogelt aber leider ist das nicht so eindeutig wie dieser Zeitraum geregelt ist.
    Hat jemand hier Erfahrung gemacht?

    Danke schon mal im Voraus für eure Zeit!

    Viele Grüße

    theengineer

  • Okay, danke schon mal für die Antwort!

    Laut § 7 Absatz 6 gibt es einige Ausnahmen wann Auszubildende/Studierende Anspruch auf ALG II haben.

    Hier ist das auch beschrieben: ALG II für Studierende
    Unter dem Punkt "Ausnahmen bei bestehender BAföG-Förderungsfähigkeit der Ausbildung", haben demnach Studierende Anspruch auf ALG II

    • wenn sie bei den Eltern wohnen und die Uni aus der Wohnung in angemessener Zeit zu erreichen ist.
    • wenn sie eine eigene Wohnung haben, die Uni von der Wohnung der Eltern in angemessener Zeit zu erreichen ist, unverheiratet sind und ohne Kind zusammen leben.

    Wenn man also alleine wohnt hat man als Student Anspruch auf ALG II? Oder habe ich das falsch verstanden?

  • Das missverstehst du.

    Selbst wenn die Ausnahme für dich gelten würde (was sie nicht tut, außer du wohnst bei den Eltern - ist das der Fall?) hättest du nur Anspruch auf die Differenz zwischen deinem sozialhilferechtlichen Bedarf gem. SGB II und dem was du an BAföG bekommen würdest.

    ALG2 ist keine Ersatzleistung, wenn BAföG wegfällt. D.h. egal ob du BAföG bekommst oder nicht, du erhältst, mit Ausnahme der Differenz, kein ALG2.


    Allerdings bestehen Härtefallregelungen, wie bereits beschrieben:


    Zitat von Casa

    Du könntest von der Härtefallregelung Gebrauch machen. Dafür müsste das Studium aber absehbar beendet werden.
    Das müsste dein Prüfungsamt auch so bestätigen.


    Die Härtefallregelung ist in § 27 III SGB II geregelt. Dies ist ein Darlehen.

  • Das lässt sich dem Wortlaut des Gesetzes nicht entnehmen, sondern dem Zweck des Gesetzes und der Systematik.

    ALG2 ist, wie bereits gesagt, kein Ersatz für BAföG. Ferner wurde der Umstand, dass kein BAföG mehr geleistet wird, selbst herbeigeführt. Man hätte ja auch innerhalb der Regelstudienzeit fertig werden können - so zumindest die Intention des Gesetzgebers dazu.


    Also es ist maximal ein Darlehen gemäß Härtefallregelung drin.
    Bist du denn in absehbarer Zeit fertig (1 bis maximal 2 Semester)?

    Wie alt bist du?

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