Hallo, ich habe eine generelle Frage.
Man darf ja bei ALG2 Barvermögen haben 150 € pro Lebensjahr und einmal 750 € für z.B. notwendige Reparaturen etc. für jeden erwachsenen
und Kinder Grundfreibetrag 3100 zzgl. 750 € einmalig je Kind.
Beispiel:
2 Erwachsene 35 und 30 Jahre und 2 minderjährige Kinder:
- 5250 € für E1
- 750 € für E1
- 4500 € für E2
- 750 € für E2
- 6200 für beide Kinder
- 750 K1
- 750 K2
wären 18950 € Freibetrag für vermögen.
Jetzt haben die Eltern keine Ersparnisse und sonstige verwertbare vermögen,
Kind 1 aber 5000 und Kind 2 4000.
Kann die Arge bei einem Neuantrag verlangen das die Familie davon lebt oder wird das
Vermögen als Vermögen auf die Bedarfsgemeinschaft verteilt,
wie auch das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit?