Liebes Forum,
ich habe vor ca. 3 Wochen meine Masterarbeit abgegeben. Bis März habe ich von einem Studienkredit gelebt, der nun ausläuft, da Höchstgrenze erreicht. Qua Studienordnung haben die Gutachter bis Ende April Zeit meine Arbeit zu bewerten. I.d.R. brauchen diese natürlich länger. Erst dann kann ich mich exmatrikulieren. Ich bin also noch Studierender.
Da ich bisher keine Anstellung oder ein Stipendium gefunden habe, frage ich mich, ob ich nun für die Übergangszeit ALG2-berechtigt bin trotz meines Status als Student? Ich möchte eigentlich kein Darlehen vom Jobcenter bekommen, was ich dann wieder zurückzahlen muss.
Vielen Dank für die Auskunft!