Studienkredit und Studentenjob in Bedarfsgemeinschaft mit ALG II

  • Guten Tag,


    ich hoffe hier auf sachkundige Hilfe, da ich mir schon die Finger wundgegoogelt habe, leider ohne Erfolg...


    Folgendes:
    - Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus Mutter, zwei Kindern (8, 4) und Vater (Student).
    - Mutter + Kinder beziehen ALG 2, Vater bezieht ausschließlich KfW-Studienkredit i.H.v. 650€. Studienkredit wird nicht als Einkommen nach §11 angerechnet.
    - Vater möchte zusätzlich zum Studienkredit einen Teilzeitjob aufnehmen.


    Herleitung/ Fragestellungen:
    - Würden von den Erwerbseinnahmen aus dem Teilzeitjob zuerst der Bedarf zum Lebensunterhalt sowie die KdU des Vaters abgezogen?
    - Oder wird davon ausgegangen werden, dass der Studienkredit bereits zur Deckung des Lebensunterhalts sowie der KdU des Vaters verwendet wird, und daher die Erwerbseinnahmen voll angerechnet?

    Man bedenke bitte hierbei, dass dieser Studienkredit bei Studium in Teilzeit anrechnungsfrei sogar neben den vollen ALG-II-Leistungen bezogen werden kann. --> Daher die entscheidende Frage, ob davon ausgegangen werden würde, dass der Studienkredit bereits zur Deckung des Lebensunterhalts sowie der KdU des Vaters verwendet wird, oder eben nicht. Das ist nämlich der Knackpunkt und da tendiere ich zu "eher nicht", aber mir fehlen konkrete Quellen für diese Vermutung. Die Antwort auf diese Frage wird leider weder in den Fachlichen Weisungen zum SGB 2 §11 noch in den etlichen Foren und Artikeln beantwortet, die ich bereits durchforstet habe.


    Frage:
    - Ist also mit einer Anrechnung der Erwerbseinnahmen aus dem Studentenjob zu rechnen?


    Ich wäre dankbar, wenn hier jemand diese Fragen beantworten könnte - wenn möglich, mit Quellenangabe (Gesetzestext, Urteilsangabe?). Vielleicht kann auch jemand aus eigener Erfahrung berichten?

    Falls weitere Angaben benötigt werden, bitte einfach nochmal mitteilen, dann reiche ich diese nach.


    Grüße, Tobias

  • Zu welchem genauen Zweck wird der "Studienkredit" geleistet? Für den Lebensunterhalt? Gibts eine entsprechend konkrete Zweckbestimmung?
    Üblicherweise wäre dieser als Einkommen anzurechnen.

    Und zwar im Falle eines Teilzeitstudiums und mangels Ausschluss von den Leistungen gem. § 7 V SGB II bei allen MItgliedern der BG.


    Unabhängig von der Anrechnung des Kredits und weil er in Teilzeit studiert, gilt für Einkommen § 9 II SGB II, wonach jeder Euro über dem Freibetrag anhand des Anteils der Mitglieder der BG am Gesamtbedarf aufgeteilt und angerechnet wird. Eine Anrechnung erst auf den Bedarf des Studenten erfolgt nur, wenn er in Vollzeit studiert, da er dann grundsätzlich von den Leistungen gem. SGB II ausgeschlossen wäre, § 7 V SGB II.


    Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass das Jobcenter den Studienkredit nicht anrechnet.

  • Hallo,

    zusätzlich zu den Bemerkungen von @Casa, die ich auch so sehe, stellt sich auch die Frage, warum Teilzeitstudium, um dann Zeit für einen Teilzeitjob zu haben. Vorrangige Aufgabe dürfte das Studium sein - wenn Du aber Zeit für einen Teilzeitjob hast, könnte das Amt sich fragen, warum Du nur in Teilzeit studierst. Widerspricht sich nämlich etwas.

    Gruß!

  • Hallo,

    ich bin auch Studentin mit Kind. Ich selbst bekomme den gleichen Studienkredit, der nicht als Einkommen gilt. Ich bin damit aber auch komplett ausgeschlossen aus Bezügen. D.h. ich selbst bekomme den Studienkredit und Wohngeld. Abzüglich der Miete (inkl. allem) und der Krankenversicherung (für mich und meine Tochter 177,- Euro) komme ich auf ein MINUS von 86,- Euro. D.h. Kleidung Essen usw. sind schon nicht mehr drin für mich. Bin ja Vollzeitstudentin. Darüber, dass man auch Teilzeit studieren kann und damit in den vollen Bezügen bleibt, wurde ich auch nach mehrmaligen Anfragen, nicht aufgeklärt. Es gäbe keine andere Möglichkeit für mich als den Studienkredit, hieß es. Also Studienkredit abgeschlossen. Ich lebe jetzt also unter der Armutsgrenze und kann mich nur durchs Leben kämpfen, da meine Tochter, abzüglich von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld, allerdings wieder plus Mehrbedarf für Alleinerziehende (ca 150,-) insgesamt 266,- Euro bekommt (Hartz 4). Das sind dann also: 266-86= 180 Euro vom Jobcenter für "uns". Gut das Kindergeld und Unterhaltsvorschuss noch dazukommen!

    Im Vergleich: Hartz 4 für mich und meine Tochter waren ca. 200 Euro mehr UND ich musste keine Schulden aufnehmen durch den Studienkredit.

    Ich würde ein Teilzeitstudium beantragen, damit bleibt man in den vollen Bezügen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft. Allerdings kann man glaube ich "nur" 2-3 Seminare in der Woche belegen!

    LG

  • Hallo,

    Ich selbst bekomme den gleichen Studienkredit, der nicht als Einkommen gilt.

    Ja und? Du bist ja auch Vollzeitstudentin, der TE aber nur Teilzeitstudent. Dementsprechend wird bei dem ALG II bei Dir nicht der Kredit angerechnet, bei einem Teilzeitstudium jedoch durchaus.

    Ansonsten weiß ich nicht, was Du mit Deinem Beitrag eigentlich bezweckst. Du machst keine konkreten Angabe z.B. zur Miete oder auch Alter des Kindes, womit Deine Zahlen kaum überprüfbar sind.

    Gruß!

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