Hallo,
Ich habe eine Frage zur Bedarfsgemeinschaft.
Ab dem 1.05.2018 bilden wir als Paar eine Bedarfsgemeinschaft.
Die Wohnung läuft auf meinen Namen und ich arbeite in Vollzeit.
Bekommt meine Freundin dann noch den Hartz4 Regelsatz oder wird der auch noch angerechnet, sodass sie vielleicht gar nichts mehr bekommt?
Mfg