Antragsbegründung Zusatzblatt - Ausfüllen oder nicht

  • Naja, zahlst du deine Krankenversicherung selbst? Oder zahlt das Institut die Krankenversicherung?

    Was sagt deine Krankenversicherung zu der Tatsache, dass du Geld verdienst?

    Gibts Gehaltsabrechnungen o.Ä.?

    Ich zahle meine Krankenversicherung selbst. Das Institut zahlt nichts. Bekomme als "Gutschrift" auch nur den reinen Stundenlohn ohne irgendwelche Abzüge. Dafür bin ich selbst verantwortlich. Ist denke ich mal eine rechtliche Grauzone, was man sich im Bildungsbereich erlauben kann. So weit ich verstanden habe bin ich von der Umsatzsteuer befreit und muss kein Gewerbe anmelden, da ich rein bildungsmäßig beschäftigt bin.

    Ich war vor kurzem bei der Versicherung und habe dort alles erklärt. Die hatten Verständnis für meine Situation. Was ich am Ende zahlen muss weiß ich noch nicht. Ich bin ja nicht hauptberuflich selbstständig tätig, da ich nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeite.

    Als Gehaltabrechnung bekomme ich wie gesagt monatlich eine Gutschrift, wo meine Arbeitsdauer und das Einkommen steht. Ansonsten bekomme ich gar nichts von denen.

  • Ich schätze das möglicherweise als Scheinselbstständigkeit ein, aber ok.

    Erster Ansatzpunkt wäre die gesetzliche KV. Hier musst du unbedingt klären, was zu zahlen ist. Das musst du dann auch jeden Monat zahlen.

    Hinsichtlich ALG2.

    Momentan müsste man prüfen, ob du Anspruch hast. Dafür musst du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung führen. Ferner musst du eine Prognose zu Einnahmen und Ausgaben abgeben, damit das Jobcenter deinen Bedarf abschätzen kann.

    Dann müsstest du eine eigene Wohnung finden die angemessene ist. Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Mit dem Wohnungsangebot gehst du dann zum Jobcenter und lässt es dir bestätigen und beantragst auch Umzugskosten, Erstausstattung usw.

    Besser ist es, wenn du erstmal im System drin bist, also jetzt schon Leistungen beziehst, da ein Neuantrag verbunden mit Umzug immer länger dauert. Nur Vermieter warten ungern länger, um eine Wohnung zu vermieten.

  • Ob es als Scheinselbstständigkeit zählt habe ich mich auch gefragt. Institute nutzen dafür eine rechtiliche Grauzone aus.

    Ich war schon beim Jobcenter zur Anspruchsüberprüfung und die haben mich sofort abgewimmelt, da ich zu viel verdienen soll. Eine richtige Prüfung gab es gar nicht. Ich musste auch erst einmal abklären, als was ich überhaupt zähle. Ich soll zu denen erst wieder hingehen, wenn ich eine Wohnung habe.

    Was zählt denn am Ende bei der Anspruchsüberprüfung? Welche Ausgaben sind denn relevant? Alles was im direkten Zusammenhang mit der Arbeit steht? Ich brauch z.B. für die Arbeit kein Verkehrsmittel. Könnte ich somit eine ein Monatsticket nicht anrechnen lassen?

    Ich habe hier eine ganz grobe Beispielrechnung, wenn es so stimmt. Was ich meinen Eltern koste ist gar nicht berücksichtigt.

    Einnahmen:
    Gutschrift: 600 € (Brutto)

    Ausgaben:
    Abzüge: 100 €
    GKV: 100 €
    Büromaterial: 20 €

    Netto:
    380 €

    Ist die Zimmeranzahl egal, solange sich die Gesamtmiete im Rahmen befindet?

  • Hallo,

    aja. Seit wann sind denn Sozialabgaben an das Finanzamt zu zahlen? An das Finanzamt sind Steuern zu zahlen, von denen Du aber schreibst

    So weit ich verstanden habe bin ich von der Umsatzsteuer befreit

    Von daher scheint mir Deine Rechnung nicht zu stimmen..

    Gruß!

  • Hallo,

    aja. Seit wann sind denn Sozialabgaben an das Finanzamt zu zahlen? An das Finanzamt sind Steuern zu zahlen, von denen Du aber schreibst

    Von daher scheint mir Deine Rechnung nicht zu stimmen..
    Gruß!

    Irgendetwas muss ja dem Finanzamt zahlen oder nicht? Ich muss ja denen zeigen was ich verdient habe. Oder muss ich gar nichts vom Einkommen abgeben? Das würde mich sehr stark überraschen.

  • Hallo,

    solange Du tatsächlich selbstständig bist (woran auch ich so meine Zweifel habe) und eine gewisse Gewinnspanne nicht überschreitest (Kleinstunternehmen), hast Du keine Steuern auf deine Einnahmen zu zahlen. Was Dich aber dennoch nicht davon befreit, jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Eben um festzustellen, ob Du die Freigrenze überschritten hast.

    Du scheinst hier mit Variablen zu spielen, ohne diese jemals gecheckt zu haben. Angefangen von den Abgaben an das Finanzamt hin zu einer von Dir nur vermuteten Höhe des KK-Beitrages. Selbst die Kosten für Büromaterial dürften eine reine Vermutung von Dir zu sein, zumal Du ja selbst schreibst, daß sich die Arbeit saisonal stark ändert. Also können auch nicht feste 20 € Bürokosten je Monat gerechnet werden.

    Das alles sind keine belastbaren Zahlen, die Du kaum erfolgreich in der EKS angeben kannst - zumal Du nicht nur für alle Einnahmen, sondern auch für alle Ausgaben Nachweise führen mußt.

    Gruß!

  • Ohne konkrete Ausgaben können wir den Anspruch nicht berechnen.

    Darüber hinaus beantrage ALG2 und verlange einen schriftlichen Bescheid.


    Die Wohnungsgröße ist egal, solang der Preis stimmt und auch die Heizkosten nicht zu hoch ausfallen.


    Was du deine Eltern kostest ist hier unerheblich, wenn sie es nicht im Rahmen von Miete o.Ä. eine Beteiligung von dir verlangen.

  • Ich war beim Jobcenter und dort hat man meinen Antragsversuch direkt abgelehnt, als ich denen gesagt habe wie viel ich monatlich ungefähr verdiene. Ich bin nur in deren Computer und hab eine Nummer bekommen. Versuchen soll ich es dort erst wieder, wenn ich eine Wohnung gefunden habe.

    Richtige Ausgaben habe ich ja eigentlich. Was zählt denn alles für als Ausgabe? B und C vom EKS Formular? Wie viel darf denn am Ende von meinen Einkommenübrig bleiben, damit ich Anspruch habe?

    Kann ein Monatsticket als Ausgabe angeben, auch wenn ich es nicht für die Arbeit benötige? Irgendwie muss ich ja mobil sein. Das wäre dann ca. 100 €.

    Was wird denn als Investition definiert? Mein Plan ist es mich "richtig" selbstständig zu machen. Könnte ich alles was diesem Zweck dient als Investition angeben? Müssen es Sachgegenstände sein oder würden auch Weiterbildungen bzw. Zertifikate dazu zählen?

  • Hallo,

    Kann ein Monatsticket als Ausgabe angeben, auch wenn ich es nicht für die Arbeit benötige? I

    und was sollte das dann mit Deinen Betriebsausgaben zu tun haben?

    Richtige Ausgaben habe ich ja eigentlich. Was zählt denn alles für als Ausgabe?

    Woher sollen wir denn nun wissen, welche Betriebsausgaben Du hast?

    Was wird denn als Investition definiert?

    Investitionen sind in keinem Fall Weiterbildungen.

    Du scheinst mir sehr blauäugig an die ganze Sache heran zu gehen, wenn Du nicht einmal den Unterschied und Zweck von Betriebsausgaben und Investitionen kennst.

    Ich war beim Jobcenter und dort hat man meinen Antragsversuch direkt abgelehnt, als ich denen gesagt habe wie viel ich monatlich ungefähr verdiene.

    Naja - bei 800 € Gewinn ohne Miete und offensichtlich ohne echte Betriebsausgaben ist das durchaus nachvollziehbar.

    Anstatt hier nun tagelang zu posten, setze Dich hin und mache einen Plan mit allen direkt mit der Selbstständigkeit zusammenhängenden Betriebskosten. Dann frage bei der KK nach der Höhe des Tarifes nach und schaue Dich meinetwegen nach einer angemessenen Wohnung um. Wenn Du das alles hat, kannst Du den Antrag beim Jobcenter erneut abgeben und solltest zugleich ein Coaching für angehende Selbstständige beantragen. Mir scheint das bei Dir notwendig zu sein.

    Gruß!

  • Wir sind hier ein Forum, das Hilfe im Bereich ALG2 gibt. Wir sind kein Forum für Selbstständige und Unternehmer, denen man erklärt, wie sie ihr Unternehmung am besten führen. Ich kann hinsichtlich der selbstständigen Tätigkeit nur dringend anraten sich damit auseinanderzusetzen was es heißt selbstständig tätig zu sein. Sind gewisse Mindestanforderungen nicht gegeben, ist jede Unternehmung zum scheitern verurteilt.


    Bezüglich ALG2 hast du einen Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid. Dass man dich weggeschickt hat ist nicht in Ordnung und das wissen die Menschen dort auch.

  • Habe letztens Post von der Krankenkasse bekommen und muss monatlich ca. 220€ zahlen. Das wäre dann der Mindetbeitrag der Beitragsentlastung, da ich die Vorraussetzungen dafür erfüllen sollte.

    Wenn ich diesen Beitrag meinem durchschnittlichen Einkommen abziehe, dann hätte ich monatlich knapp unter 400€ Netto.

    Hätte ich damit schon jetzt rechnerisch Anspruch, auch wenn ich noch bei meinen Eltern lebe oder werden die GKV Kosten nicht berücksichtigt?

  • Die Eltern werden doch bei Ü25 Fällen bei der Überprüfung auf Leistungen nicht berücksichtigt, auch wenn man bei diesen noch wohnt oder?

    Habe letztens mit meinem Sachbearbeiter diskutiert und der hat die ganze Zeit versucht die "Elternkarte" gegen mich zu spielen. Hat der jetzt doch recht oder versucht man einfach mich zu verunsichern und loszuwerden, auch wenn ich Anspruch hätte? Was will man da wegen meinen Eltern überprüfen und wie soll ich das belegen bzw. widerlegen? Im Antrag habe ich ja schon geschrieben, dass ich in einer Hausgemeinschaft mit meinen Eltern lebe. In der HG Anlage wollen die dafür auch keine Belege.

    Stand jetzt ist: Ich lande mit der selbstständigen Arbeit im Durchschnitt monatlich abzüglich aller Kosten + GKV bei knapp unter 400€. Die Grenze liegt für mich aber bei 416€. Rein rechnerisch müsste ich ja wie gesagt Anspruch haben, wenn die Eltern nicht berücksichtigt werden.

    Mir ist noch eine interessante Frage eingefallen:

    Wenn mein Antrag durchgeht, dann muss ich doch der GKV weniger zahlen, wodurch ich wieder über den Regelsatz kommen würde. Wird dieser Fall mitberücksichtigt oder wie wird es gelöst?

  • Hallo,

    wenn ein Anspruch auf ALG II besteht, zahlst Du nicht die KV, sondern das Jobcenter direkt an die KV.

    Gruß!

    Zahlt das Jobcenter also den Betrag den ich ohne Anspruch zahlen müsste und nicht einen begünstigten Betrag wie z.B. Studenten? Zahlt das Jobcenter also bis man monatlich auf 416€ kommt + GKV + Miete?

    Was ist, wenn ma dadurch monatlich mehr übrig hat als es der Regelsatz zulässt? Die GKV Kosten sind der Grund, warum ich unter der Grenze lande.

  • Zahlt das Jobcenter also den Betrag den ich ohne Anspruch zahlen müsste und nicht einen begünstigten Betrag wie z.B. Studenten? Zahlt das Jobcenter also bis man monatlich auf 416€ kommt + GKV + Miete?
    Was ist, wenn ma dadurch monatlich mehr übrig hat als es der Regelsatz zulässt? Die GKV Kosten sind der Grund, warum ich unter der Grenze lande.

    Sorry dass ich wieder euch nerven muss, aber hätte ich in diesem Fall noch Anspruch? Mein Jobcenter versucht mich abzuwimmeln und möchte vorher wissen, was rechtlich in meinem Fall möglich ist bevor ich mich erneut auf eine sinnlose Diskussion einlasse.

  • Die Kosten der KV sind von deinem Einkommen abzuziehen, sofern dies ausreicht.

    Mit dem Jobcenter wird nicht diskutiert. Stelle den Antrag nachweisbar, warte auf einen Bescheid und dann kann man sehen, ob der korrekt ist oder nicht.

    Die Antragstellung darf dir nicht verwehrt werden.

  • Die Kosten der KV sind von deinem Einkommen abzuziehen, sofern dies ausreicht.

    Mit dem Jobcenter wird nicht diskutiert. Stelle den Antrag nachweisbar, warte auf einen Bescheid und dann kann man sehen, ob der korrekt ist oder nicht.

    Die Antragstellung darf dir nicht verwehrt werden.

    Ich habe "leider" schon angefangen mit dem Jobcenter zu diskutieren, weil die meinen ersten Antragsversuch pauschal abgelehnt haben und nicht einmal nach meinen KV Kosten gefragt haben. Dass ich ca. 600€ verdiene war Grund genug mich abzulehnen, da es über den Regelsatz liegt. Erst wenn ich ausgezogen hätte ich Anspruch auf ein paar Euros. Die meinen auch, dass die entscheiden, ob die Eltern relevant für meinen Antrag sind, was doch nicht stimmen kann oder?

    Was soll ich tun, wenn man meinen Antrag wieder ablehnt?

    Darf man denn monatlich über den Regelsatz Netto verdienen, wenn man ALG2 bezieht? Das wäre bei mir der Fall, da mich nur die KV Kosten bedürftig machen.

  • Etwas Grundlegendes.

    Es gibt einen Bedarf und es gibt Einkommen. Von dem Einkommen sind Kosten abzusetzen. In deinem Falle sind es die Kosten der Krankenversicherung. Dann ist ein Freibetrag abzusetzen. Nach den Absetzungen vergleicht man Bedarf und das jetzt bereinigte Einkommen. Erst wenn das Einkommen nach dieser Bereinigung höher ist als der Bedarf, besteht kein Anspruch auf ALG2.


    Weiter im Thema. Mündliche Ablehnungen zählen nicht. Wenn deine Leistung mündlich abgelehnt wurde, beanspruche also einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid. Gleichzeitig sagst du, dass du gegen die Ablehnung sofort Widerspruch einlegen möchtest.

    Am besten nimmst du jemandem zum Jobcenter mit. Vielleicht erkundigst du dich auch, ob es eine Sozialberatung in deiner Umgebung gibt.

    Außerdem möchte ich, dass du auch selbst versuchst etwas zu dem Thema zu finden bzw. zu deinen Fragen. Es scheint, als würdest du die Sache eher hinnehmen, als zu versuchen deine Rechte durchzusetzen.

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