Antragsbegründung Zusatzblatt - Ausfüllen oder nicht

  • Hallo,

    ich bin im Moment am Anfang meiner Antragsstellung und die wollen für die Erstberatung eine Begründung für den Antrag (Zusatzblatt). Man hat mir gesagt, dass man das ganze kurz in 1/2 Sätzen begründen soll. Meine Frage(n):

    Kann die Begründung ein KO-Kriterium sein oder ist es nur ein statistisches Mittel? Habe nämlich irgendwo gelesen, dass man diese Frage gar nicht beantworten muss. Fands auch komisch, dass ich dieses Blatt beim Jobcenter bekommen hab,während man es sich auf deren Internetseite nicht runterladen kann. Außerdem muss ich die Kontaktinformationen ausfüllen, die dort als freiwillig markiert sind (Anmeldebogen).

    Soll ich trotzdem eine Begründung reinschreiben, um den Betreuer nicht zu stressen?

    Auf dem selben Blatt wollen die auch wissen, wie ich meine Lebensunterhalt in den vergangen 2 Jahren sichergestellt habe. Reicht es wenn ich schreibe, dass ich bei meinen Eltern wohne?

    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von Grace (30. März 2018 um 21:18) aus folgendem Grund: Eine Funktion getestet!

  • Hallo,

    und die wollen für die Erstberatung eine Begründung für den Antrag (Zusatzblatt)

    äh - da Du nichts darüber schreibst, was konkret in diesem "Zusatzblatt" abgefragt wirds, kann Dir hier kaum jemand ein Antwort geben.

    Soll ich trotzdem eine Begründung reinschreiben, um den Betreuer nicht zu stressen?

    Du stehst unter gerichtlicher Betreuung?

    Reicht es wenn ich schreibe, dass ich bei meinen Eltern wohne?

    Wie alt bist Du?

    Gruß!

  • 1. Hauptseite: Informationen für die Erstberatung + Checkliste.

    Zusatzblatt: Begründung für Antrag + Lebensunterhalt in den letzten zwei Jahren

    Am Ende muss man das Lesen des Merkblattes bestätigen und folgendes unterschreiben:

    "Ich versichere außerdem, dass such niemand (weder natürliche noch juristische Person) gegenüber der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt für mich und die mit mir in einem Haushalt lebenden Personen zu tragen."

    2. Nein. Der Betreuer könnte aber darauf beharren, obwohl ich dazu nicht verpflichtet bin.

    3. Bin über 25 und das war ich auch vor zwei Jahren.

    Einmal editiert, zuletzt von farafu (29. März 2018 um 18:26)

  • Hallo,

    hat es irgendwelche Nachteile, wenn man sich mit Hilfe des Jobcenters selbstständig macht? Ist der Gründungszuschuss des Jobcenters als ALGII Bezieher der richtige Weg oder sollte man dafür lieber woanders?

    MfG

  • Hallo,

    Du machst es einem nicht gerade leicht, wenn Du erst nach Rückfrage damit rausrückst, daß Du offensichtlich kein Deutscher Staatsbürger bist. Das hat ganz entscheidende Bedeutung für Deinen Antrag und Du hättest das gleich schreiben müssen.

    Welche Staatsbürgerschaft hast Du? Seit wann lebst Du in Deutschland? Womit hast Du Dein Leben in den letzten Jahren finanziert? Welchen Aufenthaltsstatus hast Du?

    hat es irgendwelche Nachteile, wenn man sich mit Hilfe des Jobcenters selbstständig macht?

    Dazu muß erstmal abgeklärt werden, ob überhaupt ein Anspruch auf ALG II besteht.

    Gruß!

  • Mein natürlich Sachbearbeiter und nicht Betreuer. Sorry für den Fehler und die dadurch entstandenen Missverständnissen.

    Warum kann man seine Beiträge später nicht nachträglich bearbeiten?

    Dazu muß erstmal abgeklärt werden, ob überhaupt ein Anspruch auf ALG II besteht.

    Ich bin gerade noch in der Planphase und möchte deshalb alle Möglichkeiten durchgehen. Wenn der Gründungszuschuss des Jobcenters nicht zu bevorzugen ist, dann ist doch mein Anspruch auf ALGII doch zweitrangig oder nicht? Dann kann ich ja schon andere Fördermöglichkeiten in Betracht ziehen.

  • Bin EU-Staatsbürger (unbefristet) und lebe seit Geburt in Deutschland. In den letzten Jahren habe ich bei meinen Eltern gelebt. Versicherung, Studiengebühren etc. habe ich mit Bafög finanziert.

  • Hallo,

    sorry - so wird das nichts. Du antwortest nur rudimentär auf meine Fragen, was immer wieder neue Rückfragen provoziert. Dazu habe ich keine Lust.

    Es mag sein, daß Dir jemand anders hier noch antwortet.

    Gruß!

  • Ich habe doch alle Fragen beantwortet. Einzig meine Staatsbürgerschaft und mein genaues Alter habe ich aus privaten Gründen etwas verallgemeinert. Ich wüsste nicht, warum meine genaue Staatsbürgerschaft relevant ist, wenn ich ein EU-Bürger bin und eine uneingeschränkte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis habe.

    Was für Informationen sind denn bei den anderen Fragen noch nötig?

    Meine erste Antwort wurde auch ohne Vorwarnung einfach so gelöscht. Deshalb sind meine Antworten vielleicht etwas kurz gefasst, bevor ich wieder umsonst was geschrieben habe.

  • Meine erste Antwort wurde auch ohne Vorwarnung einfach so gelöscht. Deshalb sind meine Antworten vielleicht etwas kurz gefasst, bevor ich wieder umsonst was geschrieben habe.


    Hallo

    Diese Aussage ist falsch, gerade nachgesehen und es wurde
    nichts gelöscht. Wenn etwas gelöscht wird, sehe ich das.
    Da du immer neue Themen eröffnest, dazu Themen, die in
    einem Thema bearbeitet werden können, werden sie, wenn
    notwendig, zusammengefasst. Damit Helfende den Überblick
    behalten können.

    PS: Hier im Thema steht es auch, dass zusammengefasst wurde.
    Bitte lesen, meinen Beitrag #5!

    Gruß

  • Diese Aussage ist falsch, gerade nachgesehen und es wurde
    nichts gelöscht. Wenn etwas gelöscht wird, sehe ich das.
    Da du immer neue Themen eröffnest, dazu Themen, die in
    einem Thema bearbeitet werden können, werden sie, wenn
    notwendig, zusammengefasst. Damit Helfende den Überblick
    behalten können.

    Doch, meine Anwort (#3) wurde gelöscht, weil ich das Zitieren etwas verhauen habe. Darum habe ich meine ursprüngliche Antwort in vereinfachter Form reineditiert.

    Neue Themen eröffne ich, wenn diese thematisch nichts miteinander zu tun haben. So ist es meiner Meinung nach übersichichtlicher. Wollte damit also eigentlich das Gegenteil bewirken. Sonst müsste man jedes Mal die Ausgangslage erklären.

  • :) Richtig, weil er nicht lesbar war und für Helfende nicht
    zumutbar. Tut mir leid! Ich denke, damit können wir
    zumindest dieses Thema beenden. Was sinnvoll ist, oder
    auch nicht, entscheidet immer noch das Team hier im Forum.

  • Hallo,

    Ich wüsste nicht, warum meine genaue Staatsbürgerschaft relevant ist, wenn ich ein EU-Bürger bin und eine uneingeschränkte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis habe

    auch in einem solchen Fall ist nicht automatisch ein Anspruch auf ALG II vorhanden. Aber offensichtlich willst Du nicht, daß man Dir hilft - Alter und Staatsbürgerschaft sind nun mal mit entscheidend. Deine Sache.

    Wie auch immer: fülle das Zusatzblatt aus und fertig. Verweigerst Du das, kann Dein Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden.

    Ich bin endgültig raus aus diesem Thema.

    Gruß!

  • Hören die Sachbearbeiter es gerne, dass man sich selbsständig machen möchte oder ist es denen egal? Das wäre eigentlich meine Hauptbegründung für den Antrag.

  • Deine Hauptbegründung für den Antrag dürfte doch in erster Linie sein, dass du kein Einkommen und keine Arbeit hast und nicht weißt, wie du deinen Lebensunterhalt sicherstellen sollst?

  • Deine Hauptbegründung für den Antrag dürfte doch in erster Linie sein, dass du kein Einkommen und keine Arbeit hast und nicht weißt, wie du deinen Lebensunterhalt sicherstellen sollst?

    Eigentlich schon. Deshalb meine ursprüngliche Frage, ob ich die Frage überhaupt beantworten muss. Dachte man muss darüber hinaus etwas begründen, weil die Notwendigkeit überall gleich sein sollte.

    Dann schreibe ich so etwas wie, dass mein Einkommen nicht ausreicht um auf eigenen Beinen zu stehen. Ich müsste ja als Aufstocker zählen. Klärt man so was nicht auch beim ersten Termin mit den Sachberarbeiter? Muss man seinen Plan erzählen?

  • Wie bewirbt man sich bzw. kontaktiert man Vermieter, wenn man selbsttändig ist und monatlich ca. 500-600€ verdient? Ist der erste Kontakt
    mit den Vermieter auf Onlineportalen überhaupt schon die Bewerbung oder geht es hier um die Besichtigung und klärt dort alles? Soll ich dann
    sagen, dass ich ALGII bekomme, wenn ich die Wohnung bekommen sollte?

    Das frage ich deshalb, weil ich als Freiberufler anscheinend zu viel verdiene und aus meinen Elternhaus ausziehen muss, damit ich Anspruch auf ALGII habe.

  • Wie alt bist du denn, zahlst du Miete, sind 500-600 nach Abzug aller Betriebsausgaben und KV jeden Monat?

    Ich bin 27.

    Miete bei meinen Eltern? Nicht direkt. Bin jedenfalls nicht in deren Mietvertrag eingebunden.

    Ich habe keine direkten Betriebsausgaben. Bin als Lehrer in einem Institut angestellt und dort wird in der Regel Material zur Verfügung gestellt. Dort bin ich freiberuflich tätig. Ich drucke jedoch für die Arbeit zu Hause sehr viel aus, wenn es nicht anders geht. Ab und zu enstehen auch Kosten für Büromaterial und so. Das ganze lässt sich aber bei mir schwer nachweisen. Meine Arbeit war eigentlich gar nicht als selbstständige Arbeit geplant und habe deswegen kein Buch geführt.

    Krankenversicherung sind noch nicht berücksichtigt. Das hat man mich auch gar nicht gefragt.

    Zählt das Bruttoeinkommen bei der Anspruchsüberprüfung?

    Kurze Frage: Werden für Einzelpersonen nur die Mietkosten einer 1-Zimmer-Wohnung übernommen oder wäre theoretisch jede Wohnung möglich, solange sich diese im Rahmen für eine Person befindet?

    Einmal editiert, zuletzt von farafu (11. April 2018 um 10:33)

  • Zum Thema: habe nicht Buch geführt.
    Als Selbsständige/r bist Du verpflichtet eine Art Kassenbuch zu führen, also alle Einnahmen und Ausgaben (mit Beleg) aufzuführen.
    Das hängt auch mit der Steuer zusammen, denn auch das Finanzamt möchte wissen, wie hoch Deine Einnahmen und Ausgaben sind, es kann Dir nämlich auch passieren, dass Dir eine Steuerschätzung ins Haus flattert. Dies nur ganz nebenbei

  • Zum Thema: habe nicht Buch geführt.
    Als Selbsständige/r bist Du verpflichtet eine Art Kassenbuch zu führen, also alle Einnahmen und Ausgaben (mit Beleg) aufzuführen.
    Das hängt auch mit der Steuer zusammen, denn auch das Finanzamt möchte wissen, wie hoch Deine Einnahmen und Ausgaben sind, es kann Dir nämlich auch passieren, dass Dir eine Steuerschätzung ins Haus flattert. Dies nur ganz nebenbei

    Bei mir ist es so. Ich habe mit der Arbeit als Student angefangen und dabei gar nicht an Selbstständigkeit gedacht. Meine Einnahmen sind auch relativ gering (ca. 7.200€ Brutto/Jahr) und sehe das ganze eher als ein Nebenverdienst an. Seit April bin ich kein Student mehr und zähle nun als Selbstständiger. Mein Einkommen ist auch von verschiedenen Faktoren abhängig (z.B. Ferien = Keine/Weniger Arbeit = Kein/Weniger Einkommen). Ich selbst stelle auch keine Rechnungen. Bin kein klassischer Selbstständiger, wie man es beim EKS Formular erwartet.

    Einmal editiert, zuletzt von farafu (11. April 2018 um 12:16)

  • Hallo,

    Bin kein klassischer Selbstständiger, wie man es beim EKS Formular erwartet.

    wenn Du Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit hast, hast Du diese Einnahmen auch nachzuweisen. Nicht nur gegenüber dem Jobcenter, sondern auch gegenüber dem Finanzamt. Das ein Gewinn bei Selbstständigkeit saisonal schwankt, ist dabei vollkommen normal.

    Gruß!

  • Naja, zahlst du deine Krankenversicherung selbst? Oder zahlt das Institut die Krankenversicherung?

    Was sagt deine Krankenversicherung zu der Tatsache, dass du Geld verdienst?

    Gibts Gehaltsabrechnungen o.Ä.?

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