Hallo,
mein Sohn und ich bilden eine s.g. temp. BG. Ich erhalte für ihn zunächst 50% seines Regelbedarfs (15 Tage, Wechselmodell) als Pauschale. Nach Einreichung seiner tatsächlichen Aufenthaltszeiten am Monatsende wurde bisher relativ zeitnah für den jeweiligen Vormonat endgültig beschieden. Da mein Sohn in der Vergangenheit tatsächlich meist zu ca. 50% bei mir war gab es aber kaum Differenzen zur Pauschale. Seit einigen Monaten (12/17) klappt das nicht mehr, mein Sohn ist nunmehr durchschnittlich über 20 Tage bei mir, so dass zur Pauschale monatlich eine Lücke von 50,- bis 100,- € entsteht. Trotz mehrfacher, erst Bitte, später Aufforderung nun endlich die ausstehenden Monate (seit 12/17) zu bescheiden, tut sich nix. Meine SBin reagiert nicht mehr auf eMails und telefonsch ist sie ohnehin nur mit wirklich sehr viel Glück zu erreichen, zuletzt gar nicht mehr. Sie hat mir zwar noch zweimal (1x Mitte Feb. und 1x Mitte März) angekündigt nun zu bescheiden, getan hat sie aber bis heute nix. Ich vermute mal, dass dies wohl auch damit zusammenhängt, dass ich aufgrund von diversen Widersprüchen und Klagen in Ungnade gefallen sein dürfte. Aber egal, auch wenn sie sauer auf mich ist, wird sie mich nicht ewig hängen lassen können - denke ich mal.
Weiß jemand, ob es für solche Nachberechnungen Fristen gibt? Die mir bekannten Fristen ab wann man eine Untätigkeitsklage erheben kann (6 Monate bei Antrag und 3 Monate bei Widerspruch) dürften hier ja nicht greifen.
Danke schon mal im voraus.