Rückwanderer der besonderen Art

  • Hallo zusammen, ich bin heuer zum erstmalig hier und möchte mich kurz vorstellen.
    Mein Name ist Jörg, ich bin deutscher Staatsbürger der jedoch seit 2011 im Ausland lebt.
    Ich war ein Bummler, d.h. ich lebte in ganz Europa ohne festen Wohnsitz.
    Überwiegend im Sommer in Italien oder Österreich und im Winter in Spanien oder auch schon mal in Portugal.
    Ich war bis dato finanziell unabhängig oder habe mir etwas verdient in Form von Entgeltzahlungen oder geldwerten Vorteil (Wohnung, Essen, Auto, usw.)
    Ich war zuvor Selbstständig in Deutschland, habe gut Verdient und irgendwann einen Rappel bekommen und bin auf reisen gegangen da ich beruflich keinen Bock mehr hatte.
    Also Firma verkauft, Haus verkauft. einen Großteil des Geldes an ein Kinderhospiz und einigen Kinderheimen gespendet, ein paar Kinderheime im Ausland (Portugal) gesponsert und sonst so das Geld unter die Leute gebracht.
    Natürlich habe das Gewerbe abgemeldet und mich in Deutschland auch, man ist dazu auch verpflichtet.
    Jedoch, denke ich, dass mir das liebe Finanzamt noch ein paar Briefe nachreichen wird, da Sie mir ja mangels Anschrift nichts mehr zustellen konnten.
    Mal schauen was da ggf. noch kommen wird, wenn ich wieder nach Deutschland zurückkehre.
    Da sind wir auch schon beim Thema, ich werde wieder nach Deutschland zurückwandern und mich hier wieder niederlassen.
    Da ich quasi Mittellos bin, überlege ich ob ich zum Arbeitsamt, ARGE oder Sozialamt, oder wie das sonst so heißt, gehe.
    Der einzige Grund wäre nun mal eine Krankenversicherung, ich war bis 2011 noch Privat Krankenversichert, habe diese natürlich gekündigt als ich auf Tour gegangen bin.
    Nun da ich noch ein bisschen „Vermögen“ habe wollte ich mich erstmal in ein Hotel einquartieren, dann mich in Deutschland anmelden und anschließend einen Antrag beim Sozialamt auf Unterstützung stellen.
    Kann ich das überhaupt?
    Mein Vermögen wird die gesetzliche zugelassene Höchstgrenze nicht überschreiten.
    Weiteres Vermögen in Form von Gütern habe ich nicht (mehr)
    Eine Wohnung habe ich nicht, darum das Hotel.
    So nun mal schnell zu den Eckdaten:
    Rückwandern nach ca. 7 Jahren
    Momentan wohnhaft in einem Hotel, wird die „Miete“ von ca. 1500 Euro mtl. übernommen?
    Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Erstausstattung / Wohnungseinrichtung, wenn man eine adäquate Wohnung bezieht?
    Gesetzliche Krankenkasse, gibt es einen Anspruch auf eine Aufnahme in die Gesetzliche Krankenkasse obwohl ich bis 2011 Privat versichert war und seitdem nicht mehr versichert bin?
    Habe ich Anspruch auf Hartz4 (Taschengeld)
    Was muss ich beachten was muss ich leisten um diese Ansprüche zu erreichen?
    Jaja, viel zu lesen, aber vielleicht interessiert es ja jemanden und evtl. kann mir auch jemand mit Rat beiseite stehen.

    Lg
    Jörg

  • Hallo,

    Momentan wohnhaft in einem Hotel, wird die „Miete“ von ca. 1500 Euro mtl. übernommen?

    Nein.

    Ansonsten lassen sich Deine Fragen nicht pauschal beantworten. Angesichts der 1.500 € Hotelkosten dürfte Vermögen vorhanden sein, über dessen Höhe Du Dich jedoch nicht ausläßt. Auch schreibst Du nichts vom Vermögen durch Haus- und Firmenverkauf und was mit diesen Erlösen geschehen ist. Die Aussage

    und sonst so das Geld unter die Leute gebracht

    dürfte in diesem Zusammenhang etwas wenig sein.

    Gruß!

  • Hallo Corinna, vielen lieben Dank für Deine flotte Antwort.
    Wenn die Miete für das Hotel nicht übernommen wird, muss man dann obdachlos werden?
    Oder stellt ggf. das Amt einen adäquaten Wohnraum zu Verfügung?
    Des Weiteren schrieb ich schon das ich sämtliches Vermögen, "gespendet" habe.
    Nutznießer waren überwiegend Kinderhospize oder Kinderheime in Spanien und vor allem in Portugal.
    Ich hatte seinerzeit keinen Bezug mehr zu dem schnöden Mammon und habe das Geld gespendet und natürlich auch selbst verbraucht.
    Nun habe ich nur noch Vermögen, das dem sogenannten „Schonvermögen“ entspricht, nicht mehr und nicht weniger.
    Mir persönlich liegt vor allem die Krankenversicherung am Herzen (im wahrsten Sinn des Wortes)
    Da lese ich hier schon einiges jedoch habe ich keinen Fall, der Ähnlichkeit mit meinen hat, gefunden.


    Lg Jörg

  • Hallo,

    Oder stellt ggf. das Amt einen adäquaten Wohnraum zu Verfügung?

    nein, natürlich nicht. Die Wohnungssuche ist schon Dein alleiniger Job. Fakt ist aber, daß eine Miete von 1.500 € auch bei einer Wohnung nicht akzeptiert werden würde. Wobei ein Hotel für 1.500 € auch jeglichen Rahmen für einen ALG-II-Bezieher sprengen würde.

    Des Weiteren schrieb ich schon das ich sämtliches Vermögen, "gespendet" habe.

    Mal abgesehen davon, daß Du selbst das Wort gespendet in Anführungszeichen setzt (also irgendwas da nicht stimmt) geht es eigentlich um bewußtes Verschleudern von Vermögen. Man könnte Dir vorwerfen, daß Du bereits mit Deinem Ausstieg wußtest, daß Du nach Rückkehr in Deutschland auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sein wirst und also das Vermögen aus Firmen- und Hausverkauf bewußt verschleudert hast. Trotz Nachfrage schreibst Du ja auch weiterhin nicht, um welches Vermögenshöhe wir überhaupt reden - aber mit Problemen bei dem ALG II dürftest Du rechnen müssen, da ggf. erst gerichtlich geklärt werden kann, ob hier der Vorwurf zutrifft oder nicht.

    Mir persönlich liegt vor allem die Krankenversicherung am Herzen

    Das ist hier ist kein KK-Forum. Ob Du also nach 7 Jahren Nichtzahlung in die PKV einen Anspruch auf Aufnahme in eine GKV hast, kann ich Dir nicht beantworten.

    Habe ich Anspruch auf Hartz4 (Taschengeld)

    Taschengeld? Das ALG II ist das Geld, welches für Deinen Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Das ist also kein "Taschengeld".


    Gruß!

  • Hallo Corinna, Danke für Ihre rasche Antwort.
    Das mit dem gespendet" meinte ich genauso wie geschrieben und es stimmt auch alles.
    Ungefähr 500000 Euro habe ich in diverse soziale Projekte, überwiegend Kinderhilfsprojekte gespendet, bzw. Reparaturen und neu Anschaffungen gestellt.
    Mehrere Kleinsummen habe ich an Bedürftige verteilt, bzw. diese mit Sachleistungen unterstützt.
    Des Weiteren habe ich mein Wohnmobil verkauft und dieses Geld in Paketen zu je 40.000 Euro an die Verwandtschaft verschenkt – Leben aber alle im Ausland.
    Ich habe auch seit 2011 kein Konto mehr in Deutschland, darum sollte es dem Amt auch nicht möglich sein, Kenntnis über meine früheren Vermögensverhältnisse zu erlangen.
    Ich hatte eigentlich nicht vor nach Deutschland zurück zu kehren ich hatte bis 2009 allerdings auch niemals vor meine Existenz, so wie sie war, aufzugeben.
    Aber manchmal kommt es eben anders als man denkt.
    Ich bin jetzt 60 Jahre alt, mach eh nicht mehr lang, (alte Erbkrankheit) und würde gerne nochmal meine Kindheitserinnerungen aufleben lassen.
    Darum versuche ich auch bis zum Sommer eine bleibe in Oldenburg / Bremen zu finden.
    Ich brauch nicht viel, nur eben ein Dach über den Kopf und eine Krankenversorgung.
    In Spanien hörte ich das jeder der in Deutschland lebt, Krankenversicherungspflichtig ist.
    Diejenigen die kein Einkommen haben, haben Anspruch auf eine Grundsicherung die auch eine Krankenversicherung umfasst.
    In Spanien leben übrigens verdammt viele Menschen die Grundsicherung außerhalb des Rentenalters erhalten – Ryanair sei Dank. (70,00 Euro für Hin und Rückflug)
    Also ich möchte hier nichts verschleiern, noch habe ich größere Rücklagen gebildet.
    Ein mir zustehendes Schonvermögen nenn ich mein Eigen, mehr eben nicht.
    Lg
    Jörg (ist auch mein richtiger Name)

  • Sorry ganz vergessen,
    ich habe hier in dem Forum gelesen, dass die bei Antragsstellung tatsächlichen Wohnraumkosten für mind. 6 Monate voll übernommen werden.
    Wenn nun vor Antragsstellung mein Wohnraumkosten deutlich über die Kosten des „Regelsatzes“ liegen, sollten diese dennoch für mindestens 6 Monate übernommenwerden, oder verstehe ich das hier falsch?
    Lg
    Jörg

    Einmal editiert, zuletzt von Eurobummler (5. April 2018 um 16:59)

  • Hallo,

    bei 500.000 € Vermögen hast Du in den letzten 7 Jahren also 71.400 € je Jahr ausgegeben. Umgerechnet also fast 6.000 € im Monat. Zusätzlich hast Du weiteres Vermögen an die Verwandschaft verschenkt. Nun beantragst Du Grundsicherung.

    Merkst Du den Widerspruch an dieser Rechnung?

    Ich habe auch seit 2011 kein Konto mehr in Deutschland, darum sollte es dem Amt auch nicht möglich sein, Kenntnis über meine früheren Vermögensverhältnisse zu erlangen.

    Sorry - aber das ist nun wirklich kein Argument. Du hast das Haus und die Firma sicher nicht ohne Vertrag und in bar verkauft.

    In Spanien leben übrigens verdammt viele Menschen die Grundsicherung außerhalb des Rentenalters erhalten

    Grundsicherung und ALG II sind zwei vollkommen unterschiedliche Paar Schuhe. Bei Bezug von ALG II wirst Du nicht in Spanien leben können.

    dass die bei Antragsstellung tatsächlichen Wohnraumkosten für mind. 6 Monate voll übernommen werden

    Ja - bei einem tatsächlich vorhandenen Mietverhältnis. Was bei Dir nicht der Fall ist. Zumal Hotelkosten generell nicht übernommen werden.

    Wie auch immer: es bleibt abzuwarten, wie das Jobcenter vor Ort reagieren wird. Anhand der ganzen Geschichte ist keine Prognose möglich und Du wirst Dich darauf einstellen müssen, daß Leistungen ggf. im Klageweg erstritten werden müssen.

    Gruß!

  • Gesetzliche Krankenkasse, gibt es einen Anspruch auf eine Aufnahme in die Gesetzliche Krankenkasse obwohl ich bis 2011 Privat versichert war und seitdem nicht mehr versichert bin?

    Ja, da Versicherungspflicht. Soweit ich weiß, muss die KK bei der du zuletzt warst dich wieder aufnehmen.

    Ich habe auch seit 2011 kein Konto mehr in Deutschland, darum sollte es dem Amt auch nicht möglich sein, Kenntnis über meine früheren Vermögensverhältnisse zu erlangen.

    Da wäre ich mir nicht so sicher ... nono

    Und der Tanz mit dem JC dürfte auch noch interessant werden.


  • In Spanien leben übrigens verdammt viele Menschen die Grundsicherung außerhalb des Rentenalters erhalten – Ryanair sei Dank. (70,00 Euro für Hin und Rückflug)

    Hallo Jörg,
    so einfach kann das doch nicht sein, da es ja oft irgendwelche Einladungen von dem Amt des Grauens kommen. Bei nicht erscheinen dann Sanktion.
    Wenn du da einen Trick weißt bin ich morgen weg hier :(

    LG

    Morpheus verloren in der Matrix :)

  • Hallo,

    Wenn du da einen Trick weißt bin ich morgen weg hier

    Es gibt da keine legalen Tricks. Anscheinend sind z.B. Erwerbsminderungsrenter gemeint, die zusätzlich Grundsicherung erhalten. Hier ist ein Aufenthalt im Ausland unschädlich.

    von dem Amt des Grauens

    Aber das Geld von diesem Amt nimmst Du doch sicher an? Das ist dann kein Grauen? Seltsame Denkweise...

    Gruß!

  • Hallo,

    Es gibt da keine legalen Tricks. Anscheinend sind z.B. Erwerbsminderungsrenter gemeint, die zusätzlich Grundsicherung erhalten. Hier ist ein Aufenthalt im Ausland unschädlich.

    Aber das Geld von diesem Amt nimmst Du doch sicher an? Das ist dann kein Grauen? Seltsame Denkweise...
    Gruß!

    Was ist heute schon legal. Ist eben so wie bei rot über die Ampel. Man darf sich nicht erwischen lassen. Und selbst das Amt versucht immer wieder eine Unterschrift zu erpressen durch Sanktion. Also was ist heute schon legal.

  • Was ist heute schon legal. Ist eben so wie bei rot über die Ampel. Man darf sich nicht erwischen lassen. Und selbst das Amt versucht immer wieder eine Unterschrift zu erpressen durch Sanktion. Also was ist heute schon legal.


    Merkwürdige Denkweise! Die Gesetze sind vorhanden und
    zu beachten! Wer es nicht macht muss auch die Folgen
    tragen. Ich zitiere hier @Corinna:

    Es gibt da keine legalen Tricks. Anscheinend sind z.B. Erwerbsminderungsrenter gemeint, die zusätzlich Grundsicherung erhalten. Hier ist ein Aufenthalt im Ausland unschädlich.


    So ist es und alles Andere wären Verstöße gegen geltendes Recht.
    Nach geänderter Regelung sogar Bußgeld behaftet:

    Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 63 - 63b)

    Denn ein ALG II Empfänger unterliegt Pflichten. Die sind im SGB II klar
    definiert. Das zur Klarstellung hier!


    Ich würde auch darum bitten jetzt das OT hier
    in einem fremden Thema zu beenden!

  • Hallo Corinna und die lieben anderen User hier, vielen Dank für Eure Antworten und Teilnahme an diesem Thread.
    Ich möchte hier nur mal kurz klarstellen, dass mein Thread kein verspäteter Aprilscherz ist.
    Ich hatte ja meine Gründe warum ich damals alles "hingeschmissen" habe, es war nach einem Arztbesuch mit einer unerfreulichen Diagnose.
    Und wenn die Zeit davon rinnt, sieht man eben zu das man für sich die Zeit sinnvoll nutzt, jeder so wie er kann und mag.
    Ich habe heute mit einem Rechtsbeistand für Sozialrecht gesprochen und habe durch Ihn folgende Aussage erhalten.
    Karnkenversicherungspflicht für gemeldete Personen in Deutschland die angeben das Ihr Aufenthalt hier unbefristet ist.
    Ausnahmen können durch diese Personen beantragt werden, trifft für mich aber nicht zu.
    In meinem Fall sind die gesetzlichen Krankenkassen erst dann verpflichtet mich aufzunehmen, wenn ich meinen Antrag bei dem zuständigen „Jobcenter“ gestellt habe.
    Ich habe aber auch die Möglichkeit mich Privat, zu einem Basistarif, versichern zu lassen.
    Mietkosten / Wohnraumkosten werden für mindesten 6 Monate komplett übernommen, ggf. auch länger.
    Auch werden meine Hotelkosten übernommen, wenn diese durch eine Dauermietvereinbarung für selbstgenutzten Wohnraum entstehen.
    Vorhandenes Vermögen muss man beim Jobcenter angeben, wie schon geschrieben ist es nur noch mein Schonvermögen.
    Was man mal hatte ist unerheblich, solang man es gesetzlich nicht zurückfordern kann.
    Das ist bei Schenkungen 10 Jahre der Fall.
    Man muss das aber nicht von sich aus beim Jobcenter angeben und man muss auch noch wissen wem man was Geschenkt hat und das weiß ich sicherlich nicht mehr.
    Liebe Corinna, ja Du hast recht in Bezug Auslandaufenthalt meinte ich in erster linie Rentner die eine ergänzende Grundsicherung zu Ihrer Rente erhalten.

    Lg Jörg, der heute richtig schönes Wetter hatte.

  • Hallo Eurobummler,

    leider hat Dich Dein Rechtsbeistand für Sozialrecht in Bezug auf die Schenkungen nicht ganz richtig beraten. Du wirst vom Jobcenter mit Sicherheit die Anlage VM (Vermögen) ausgehändigt bekommen und dort musst Du unter Punkt 9 alle Schenkungen der letzten 10 Jahre angeben (kannst Du Dir ja im Internet angucken). Somit hast Du Deine Schenkungen sozusagen von Dir aus angeben. Du unterschreibst ja mit Deinem Antrag auf, dass Du die Angaben wahrheitsmäißg gemacht hast. Alles andere wäre Betrug oder versuchter Betrug.

    Sonnige Grüße

  • Hallo,

    ergänzend zu der Antwort von Rike:

    Mietkosten / Wohnraumkosten werden für mindesten 6 Monate komplett übernommen, ggf. auch länger.

    Nein, in Deinem Fall nicht. Das habe ich bereits erläutert: Du ziehst in eine vollkommen überteuerte Einrichtung mit dem Wissen ein, daß Du ALG II beantragen wirst. In einem solchen Fall gelten die 6 Monate nicht.

    Auch werden meine Hotelkosten übernommen, wenn diese durch eine Dauermietvereinbarung für selbstgenutzten Wohnraum entstehen.

    Es bleibt dabei: nein, sie werden nicht übernommen werden. Die Gründe hatte ich bereits genannt.

    Auch die Aussage, daß nur Schenkungen der letzten 10 Jahre relevant seien, ist nicht richtig. Vielmehr sind Spenden, Schenkungen und Übertragungen in den letzten 10 Jahren unaufgefordert im Formular VM anzugeben. Auch Dein Argument, Du wüßtest nicht, an wen Du was geschenkt hast, ist eher untauglich. Erstens wird das Amt dann von einer reinen Schutzbehauptung ausgehen und zweitens wirst Du ja wohl Deine Familie kennen, denen Du offensichtlich mehr als 40.000 € geschenkt hast.

    Du hattest Vermögen von 150.000 € und hast dies in 7 Jahren offensichtlich ausgegeben. Dazu kommen noch die Erlöse aus dem Verkauf des Wohnmobils mit mindestens weiteren 80.000 €. Du kannst nicht nachweisen, wie Du das Geld verwendet hast

    wem man was Geschenkt hat und das weiß ich sicherlich nicht mehr.

    und rechnest jetzt ernsthaft damit, daß all das anstandslos akzeptiert wird und Du das alles verschweigen kannst?

    Vielleicht solltest Du den

    Rechtsbeistand für Sozialrecht

    wechseln...

    Gruß!

  • Hallo Ricke 45 & Corinna, vielen Dank für Ihre Antworten.
    Also das mit den Schenkungen ist schon so richtig wie es der RA angab.
    Schenkungen der letzten 10 Jahre sind von Amtswegen unter bestimmten Voraussetzungen rückholbar.
    Darum auch NUR die letzten 10 Jahre im Bogen VM
    An wen man was verschenkt hat muss man nach besten wissen und gewissen angeben.
    Helmut Kohl (Altkanzler) lernte uns aber schon das ein Gedächtnis ein flüchtiger Speicher ist.
    Was man nicht mehr weiß, kann man auch nicht angeben- hier bewahrheitet es sich mal wieder:
    "Schweigen ist Gold, Reden ist Silber"
    Auch verschwenderischer Lebensstil, egal in welcher Form, ist vollkommen unerheblich solang es nicht als Voraussetzung diente im Anschluss von der Solidargemeinschaft zu leben.
    (wer macht das aber schon ???)
    Trifft bei mir aber alles nicht zu, da ich mein "Vermögen" und meinem Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland hatte und auch zu dem damaligen Zeitpunkt nicht vorhatte die deutsche Solidargemeinschaft irgendwann mal zu nutzen - habe ich auch heute nicht vor, könnte sich aber noch ergeben.
    Auch wer als Bsp. 10.000 Euro hat, in ein Casino geht und die 10.000 Euro versucht zu vermehren, was leider mit 0 Euro endet, hat einen Anspruch auf Hilfe durch die Solidargemeinschaft, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.
    Ein Fehlverhalten durch den Casinobesuch wird man mündigen Menschen nicht negativ vorhalten können.
    Das Gilt übrigens genauso für jeden Unternehmer der aus irgendwelchen Gründen in den Konkurs schliddert und mit Null dasteht, auch dieser hat Anspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
    Paradoxerweise erzählte mir der RA von einem Bauunternehmer der für die Stadt Wuppertal tätig war und von dieser nicht bezahlt wurde.
    Diese Person meldete Insolvenz an und beantragte Hartz IV
    Er musste im Antrag auch angeben wer bei Ihm noch im Saldo steht, was er auch genüsslich tat.
    Ob diese Geschichte war ist, oder ob der RA nur Smalltalk halten wollte ist mir wirklich nicht bekannt, jedoch durchaus denkbar.
    Lg und ein schönes Wochenende an all die netten User hier
    Jörg H.

  • Hallo,

    Also das mit den Schenkungen ist schon so richtig wie es der RA angab.
    Schenkungen der letzten 10 Jahre sind von Amtswegen unter bestimmten Voraussetzungen rückholbar.
    Darum auch NUR die letzten 10 Jahre im Bogen

    was auch keiner bestritten hat. Nach Deinen Äußerungen hast Du Dich aber vor 7 Jahren mit Deinem Vermögen ins Ausland begeben, womit die Frist von 10 Jahren überhaupt nicht zur Debatte steht. Womit Dein groß geschriebenes NUR ohne irgendwelchen Belang ist.

    Die Äußerungen von Rike bezogen sich auf Deine Aussage

    Das ist bei Schenkungen 10 Jahre der Fall.
    Man muss das aber nicht von sich aus beim Jobcenter angeben

    Ich selbst habe Dich darauf hingewiesen, daß

    Spenden, Schenkungen und Übertragungen in den letzten 10 Jahren unaufgefordert im Formular VM anzugeben.

    sind. Zumal Du ja selbst davon geschrieben hast, daß Du "Spenden" (Anführungszeichen von Dir selbst) vorgenommen hast. Aber irgendwie habe ich das Gefühl, daß Du all diese Hinweise nicht ernst nimmst.

    All Deine Argumente haben nichts mit der Realität zu tun. Aber scheinbar bist Du aus welchen Gründen auch immer der Meinung, daß die ganze Vorgeschichte ohne Belang ist. Das ist Dein gutes Recht. Aber dann endet hier auch die Möglichkeit, Dir Antworten zu geben. Du weist nämlich diese vollkommen zurück - angeblich interessiert es nicht, wenn Du über 200.000 € in den letzten 7 Jahren verschenkt hast, das Amt hat selbstverständlich 1.500 € monatlich an Hotelkosten für Dich zu übernehmen, die Solidargemeinschaft hat für Dich trotz verschwendetem Vermögen und exorbitant hoher Hotelkosten einzustehen und vollkommen selbstverständlich ist auch eine PKV zu bezahlen.

    Träume und lebe in deiner Welt weiter - aber hier ist nun irgendwo ein Ende erreicht, bei dem man nicht weiter helfen kann.

    Thema ist für mich erledigt - ich bin raus.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!