Guten Tag,
ich habe eine sehr wichtige Frage zu klären.
Weiß hier vielleicht jemand, ob die Familienzusammenführung zum deutschen Kind versagt werden kann beim Bezug von Alg II?
Ich werde bald entbinden und lebe bei meinen Eltern. Bin ebenfalls Deutsche. Das Alg II möchte ich gemeinsam mit meinem Mann beantragen, wenn er hier ist. Jedoch wird die Zeit knapp, da ich kein Einkommen habe und nicht länger in der Familienversicherung meiner Eltern bleiben kann aufgrund meines Alters.
Wenn ich sichergehen könnte, dass Alg II die Zustimmung der Ausländerbehörde nicht beeinflusst, wäre ich sehr erleichtert.
Und mein Mann und ich werden beide das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind haben, da wir verheiratet sind. Wie gesagt, die Familienzusammenführung läuft über das Kind, d.h., dass mein Mann zu unserem Kind nachziehen wird.
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Danke im Voraus.