Hallo, ich hoffe ich habe die richtige Kategorie erwischt. Durch die Suche im Forum und im Internet konnte ich leider nichts finden.
Meine Freundin war bis zum Beginn Ihrer Ausbildung in einer Bedarfsgemeinschaft mit Ihrer Mutter und daher im Leistungsbezug. Bis zum Beginn der Ausbildung machte meine Freundin ihr Fachabitur. Sie hat vorher nie gearbeitet, da sie eine Vollzeitschülerin war. Auch hat sie vorher nie einen Brief vom Jobcenter erhalten, da ihre Mutter sämtliche Briefe einbehalten hat.
Direkt nach dem Auszug aus der Bedarfsgemeinschaft, erhielt sie einen Brief, dass Sie im Verzug mit der Ratenzahlung für ihr „Schuldnerkonto ist“. Nach vielen Telefonaten und Schriftwechsel mit dem Jobcenter erfuhren wir, dass dieses Schuldnerkonto durch Überzahlung von Leistungen entstanden ist. Meine Freundin wusste von dem ganzen nichts und hat jetzt Schulden beim Jobcenter in Höhe von knapp 1200 €. Die Mutter von meiner Freundin hat zuvor ohne ihr Wissen eine Ratenzahlung in Höhe von 20 € vereinart.
Kann man gegen die Forderung vom Jobcenter etwas machen?