Hallo,
Ich habe vollgendes Problem und bräuchte Rat/Hilfe.
Ich habe zum 3.8 eine schulische Ausbildung zum sozialpädagogischen Assistenten begonnen, diese ist BAföG förderfähig, aber auf Grund meines Alters bekomme ich kein BAföG, zum 31.7 würde das ALG 2 aufgehoben.
Laut Härtefallregel gibt es aber die Möglichkeit Zuschuss zu erhalten, dieses wird aber auch abgelehnt, da die Ausbildung nicht zwingend erforderlich ist um ins Erwerbsleben einzusteigen, könnte ja betriebliche Ausbildung machen und BAB beantragen, jedoch gibt es keine betriebliche Ausbildung zum sozialpädagogischen Assistenten bzw danach zum Erzieher.
Laut schreiben in dem steht: Gemäß § 27 (3) SGB 2 sind jedoch bei Härtefällen Leistungen als Zuschuss zu erbringen: " Eine besondere Härte ist auch anzunehmen, wenn Auszubildenden, deren Bedarf sich nach §12 oder §13 Absatz 1 Nummer 1 des BAföG Gesetzes bemisst, auf Grund von §10 Absatz 3 des BAföG Gesetzes keine Leistungen zustehen, diese Ausbildung im Einzelfall für die Eingliederung der oder des Auszubildenden in das Erwerbsleben zwingend erforderlich ist und ohne die Erbringung von Leistungen zum Lebensunterhalt der Abbruch der Ausbildung droht; in diesem Fall sind Leistungen als Zuschuss zu erbringen. Satz 2 gilt nur für Ausbildungen, die vor dem 31.Dez 2020 begonnen wurden."
Die von Herr .... angestrebte Ausbildung ist für die Eingliederung in das Erwerbsleben jedoch nicht zwingend erforderlich. Mit einem guten Realschulabschluss kann eine betriebliche Ausbildung mit Ausbildungsvergütung und BAB aufgenommen werden. Herr .... hat keine gesundheitlichen Einschränkungen, die eine Arbeitsaufnahme verhindern. Es sind somit nicht alle Voraussetzungen gegeben, die eine besondere Härte begründen.
Jedoch gibt es keine betriebliche Ausbildung zum sozialpädagogischen Assistenten wie ich oben ja schon schrien, die schulische Ausbildung zum sozialpädagogischen Assistenten steht bei mir gerade so auf der Kippe, jetzt habe ich die Möglichkeit aus der Hartz4 Sache rauszukommen, eine Ausbildung mit sehr sehr guten Perspektiven zu machen, in deren Bereich dringend gesucht wird.
Ich bin im Sozialverband und habe auch schon Widerspruch eingereicht und muss mich jetzt innerhalb 14 Tagen mit Begründung einzureichen. Jetzt die Frage. Wie soll ich mit dem SoVD zusammen argumentiert, mich auf GG Art.12 berufen (freie Berufswahl), das die Ausbildung (zwei Jährige) nach fast einem Monat abgebrochen werden muss und ich wieder im Hartz4 Kreislauf lande, mit dann noch schlechterer Perspektive auf gut bezahlte Arbeit, Leiharbeit oder im Niedriglohnsektor, da ich keine Berufsausbildung habe.
Ich würde gerne um Rat bitten, oder ob jemand schonmal so einen Fall hatte, der positiv entschieden wurde.
Wäre um jede Hilfe dankbar, muss Montag zum Sozialverband und Begründung aufsetzen für das JobCenter.
Vielen Dank
Fabian