Hallo liebes Forum,
Zuerst schildere ich mal den Sachverhalt. Aktuell wohne ich mit meiner Ex-Freundin zusammen, da wir uns einvernehmlich im Guten getrennt haben und ein gemeinsames Kind auch gemeinsam groß ziehen. Nun zum eigentlichen Thema, noch bezieht meine Ex-Freundin ALG 1, rutscht aber im Juni voraussichtlich in den ALG 2 Bezug. Wenn wir jetzt als BG angesehen werden bekommt sie voraussichtlich keinen Cent da ich ja erstmal für sie aufkommen muss und voll berufstätig bin. Nun, bei aller mal dagewesenen liebe und so hart das jetzt klingt, durchfüttern möchte ich sie nun dann doch nicht, schließlich haben wir keine beziehung mehr. Liebend gern versorge ihr vom materiellen her allein unseren Sohn, aber das wäre dann doch etwas zu viel in meinen Augen. Wir haben getrennte Zimmer jedoch nicht wirklich getrennte Haushaltsführung aber welche wg hat das schon auf den Cent genau. Also lange Rede kurzer Sinn, was kann man tun um die Einstufung als BG zu vermeiden?