"Urlaub" in den ersten 3 Monaten

  • Hallo zusammen,


    Ich beziehe seit märz ALG2 und ich habe nun folgendes Problem: ende April/Anfang Mai will/wollte ich eine Woche in den Urlaub fliegen ... gebucht und bezahlt wurde er im November (was das arbeitsamt auch in den Kontoauszügen sehen kann). Jetzt habe ich aber gelesen das man in den ersten drei Monaten keinen Urlaub beantragen darf/kann (was ja auch irgendwie sinn macht).

    Heißt das ich muss alles verfallen lassen? Oder gibt es da Ausnahmen wenn man z.b. nachweißlich schon vorher gebucht hat? Oder habe ich sonst noch möglichkeiten? Habe gelesen wenn man "ungenemigt" geht wir nur das geld für den "Fehlzeitraum" gestrichen ... weiß jemand ob das richtig ist? Oder könnte das dann auch noch anderen konsequenzen haben (z.b. versicherungsschutz wenn im Urlaub was passiert)?

    lg und vielen Dank schonmal!

  • Hallo,

    ob hier im Einzelfall anders entschieden wird, kann nur der Sachbearbeiter vor Ort festlegen. Beantrage also die Ortsabwesenheit und warte ab.

    Habe gelesen wenn man "ungenemigt" geht wir nur das geld für den "Fehlzeitraum" gestrichen

    Naja - kritisch wird es aber, wenn Du in diesem Zeitraum einen Termin o.ä. bekommst. Dann bleibt es nicht bei der Streichung, sondern es kann auch zu 3monatigen Sanktionen kommen.

    Gruß!

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