Hallo an die Runde,
wurde durch mein Jobcenter aufgefordert (zum 1. Mal) eine Arbeitsgelegenheit gemäß § 16d Sozialgesetzbuch anzunehmen. Dieser unsinnige 1,02 Euro Job sollte 3 Monate andauern. Aufgrund meiner Erkrankungen, bestätigt durch medizinisches Gutachten der Bundesagentur für Arbeit, darf die tägliche Arbeitszeit 4 Stunden nicht übersteigen.
Konnte diese Maßnahme nur durch eine Krankmeldung vor Beginn der Maßnahme abwehren.
Mein sogenannter Kundenberater sagte zu mir, dass ich aber weiterhin auf dieser Liste stehen werde und wohl in wenigen Monaten nochmals angeschrieben werde mit der gleichen Aufforderung, nämlich einer solchen Zuweisung folge zu leisten.
Werde dieses Spiel wohl nicht unendlich fortführen können, daher meine Fragen bzw. Anmerkungen:
- beginne eine solche Arbeitsgelegenheit und unterschreibe den Vertrag unter medizinischen Vorbehalt
- melde mich aber bereits am ersten Arbeitstag oder zweiten Arbeitstag beim Träger dieser Maßnahme krank um mich dieser Maßnahme zu entziehen
Was ist der bessere Weg - sich vor einer solchen Maßnahme krank zu melden oder unmittelbar nach Beginn einer solchen?
Wer von Euch geht einen ähnlichen Weg???
Wer von Euch hat entsprechende Erfahrungen???
Was macht Ihr in solchen Fällen????
Wäre toll Rückmeldungen zu bekommen