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Pressemitteilung Nr. 22/2018 vom 13. April 2018
Beschluss vom 14. März 2018
1 BvR 300/18
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats
des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen eine
sozialgerichtliche Kostenentscheidung nach Erledigung nicht zur Entscheidung
angenommen. Der Beschwerdeführer hat nicht substantiiert dargelegt, dass
die zu seinen Lasten erfolgte Kostenentscheidung unter Verletzung des
Willkürverbots aus Art. 3 Abs. 1 GG ergangen ist und ihn daher in seinen
Grundrechten verletzt hat. ......................
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