Hallo Ihr Lieben
Ich bitte euch von Herzen mir zu helfen, den ich muss heute (später Nachmittag) zum Jobcenter!
Es ist so, aktuell bin ich noch im Leistungsbezug von ALG II allerdings, habe ich letzten Freitag meinen Arbeitsvertrag unterschrieben und beginne am 18.04.2018. Das Jobcenter weis auch schon Bescheid! Nun teilte mir mein SB mit, das ich die Leistungen zurück zahlen muss! Und hier ist der Punkt, wo ich eure Hilfe brauche! Den ich bin total verwirrt, ich dachte es zählt das Zuflussprinzip:
Am 29.03.2018 habe ich für April 2018 Leistungen erhalten.
Am 18.04.2018 beginne ich mit meiner Tätigkeit.
Zum 15.05.2018 wird erstmals der Lohn ausgezahlt. Für April 2018 (18.-31.4.2018)
Das Jobcenter sagt jetzt:
Da am 29.März Leistungen für April 2018 auf mein Konto überwiesen wurde, und ich zum 18.04.2018 eine neue Beschäftigung aufnehme ich den kompletten April zurück zahlen MUSS! Unabhängig davon ob der Lohn erst zum 15.05.2018 gezahlt wird!
JETZT bin ich VERWIRRT den ich dachte es gilt das Zuflussprinzip, welches besagt :
Zuflussprinzip ALG II-V 2 Abs. 2+3 - besagt, Einkommen (in meinem Falle Lohn) wird in dem Monat auf das ALG II ANGERECHNET in dem man das EINKOMMEN erhält.
Da mein Lohn aber erst am 15.05.2018 MAI gezahlt wird vom AG rückwirkend für APRIL 2018
Und meine LETZEN Leistungen am 29.03.2018 MÄRZ für APRIL gezahlt wurde,
Müsste ich nach meinem Verständnis NICHTS zurück zahlen, oder habe ich einen DENKFEHLER?
Würde ich am 29.APRIL für MAI 2018 noch ALG II überwiesen bekommen, DANN müsste ich es zurück zahlen, da hier das Zuflussprinzip ja geltend wäre! ABER für MAI 2018 erhalte ich KEINE Leistungen mehr (Gehalt halbes, kommt ja am 15.05.2018 davon kann ich alles bezahlen).... ich habe den Antrag bzw die Weiterbewilligung GEKÜNDIGT/ZURÜCKGEZOGEN (ich hab geschrieben... ich nehme den Antrag für Leidtungen ALG II zum 01.05.2018 zurück und bitte darum das ENDE APRIL keine Leistungen für Mai 2018 überwiesen werden, ansonsten zahle ich diese zurück!!!)
Das Jobcenter bzw der SB sagt trotzdem müsste ich die Leistungen FÜR April 2019 zurück zahlen welche im März geflossen sind.
Bitte helft mir.
LG Lilablume