Übernahme Unterkunft bei Praktika ausserhalb

  • Hallo zusammen,
    ich bin auf die Seite gestoßen, weil ich Onkel Google vergeblich mit fragen beschäftigt habe, worauf es keine Antworten hatte.

    Folgende Situation:
    Ich musste auf 4 wöchiges Praktikum machen um anschließend einen festen Arbeitsvertrag zu bekommen. Das Amt hat dem zugesprochen und der Sachbearbeiter sagte mir 31€ täglich für Unterkunft und 18€ täglich für Verpflegung zu.
    Da ich den Antrag 3 Tage vor Praktikumsbeginn gestellt habe, hat es natürlich gedauert. Jetzt, nachdem das Praktikum fertig ist und ich mir Geld geliehen habe um die angefallenen Kosten (Pension, Fahrtkosten, etc) zu bezahlen, sagt mir das Amt, dass die für Unterkunft täglich 31€ aber maximal 340€ und Verpflegung täglich 18€ jedoch maximal 136€ bezahlen würden.
    Da meine Rechnungen viel höher angefallen sind und man in Deutschland nicht mal auf dem Dorf für 340€ im Monat in einer Pension geschwiege denn ein hotel bekommt, möchte ich rechtliche Schritte einleiten.
    Der Sachbearbeiter stellt sich stumm und um ehrlich zu sein, weiß ich nicht wie ich vorwärts kommen soll.
    Ich sitze nun auf den Schulden und das Amt zeigt sich auch nicht wirklich interessiert, dass ich mir die Stelle selbst gesucht habe und somit für ein eventuelles festes Arbeitsverhältnis gesorgt habe.

    Was würdet ihr mir denn raten, ich habe weder eine Bewilligung, noch eine Ablehnung. Weiterhin hab ich das Gefühl, dass die auf Zeit spielen und das Amt drängt mich indirekt den Arbeitsvertrag zu unterschrieben.

    Ich freue mich über jede Hilfe.

    Bitte entschuldigt, falls ich irgendwas nicht detailliert erwähnt habe. Falls es Fragen gibt, beantworte ich diese umgehend.

    Vielen Dank allen

  • Auf die Schnelle gibt es keine Möglichkeit.
    Aber wenn das Jobcenter grundsätzlich anerkennt, dass das Praktikum durchzuführen und förderfähig ist, hat es hinsichtlich der Kostentragung kein Ermessen. D.h. das Jobcenter ist m.E. wegen einer Ermessensreduktion auf Null alle notwendig angefallenen Kosten zu tragen. Dabei wären die Kosten für Essen anhand von Quittungen nachzuweisen. Viel mehr dürfte aber die Unterkunft an Kosten ausgemacht haben. Diese dürften ja nachweisbar sein.

    Mehr als man ausgegeben hat, gibt es nicht. D.h. es gibt nicht 4 Wochen * 7 Tage * 31 € = 868 € ; wenn diese nicht angefallen sind.


    Gegen den Leistungsbescheid wäre Widerspruch zu erheben.

  • Erstmal vielen Dank für die Antwort.
    Das ist ja das lustige an der Sache. Dadurch, dass ich mit dem Inhaber der Pension ein Vertrag über ca 9 Monate abgeschlossen habe, im Falle eines beschaftigungsverhaltnisses, ist dieser ja für die 32 Tage mit dem Preis auf 19,50€ runter gegangen. Was auch nicht jeder macht.
    Heute meinte der Sachbearbeiter, dass die Kosten (340€+136€) überwiesen werden, sobald der unterschriebene Arbeitsvertag vorgelegt wird. Ich war 1 Woche auf eigene Kosten dort weil ich an einem Seminar teilnehmen musste, dies aber vom Amt nicht genehmigt bekommen hab, jedoch erforderlich für die zukünftige Beschäftigung war.

    Leider zögert das Amt den Bescheid hinaus. Weil ich ja ab dem 01.05. die Arbeit antreten, unabhängig, was und wie weit das Amt ist.

    Ohne Bescheid, kein Widerspruch, ohne Widerspruch keine Klage.

    Da steh ich vor ein riesen Problem.

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