Ich bin 28 Jahre alt und musste meinen jetzigen Beruf nach 5 Jahren wegen gesundheitlichen Problemen aufgeben. Ich bekomme jetzt eine Reha Umschulung, die wahrscheinlich aber erst 2019 beginnen wird. Im August läuft mein Arbeitslosengeld aus. Danach bekomme ich Harz4 bis ich die Umschulung beginnen kann. Dann erhalte ich ja die Grundsicherung. Wie läuft das mit der Miete ab....die wird extra bezahlt, so das ich die Grundsicherung zum leben habe oder? Auch die Reha Umschulung läuft ja dann über das Jobcenter. Wenn ich diese Umschulung dann anfange, was für Geld bekomme ich dann in der Umschulung ?
Mietkosten ALG II - Reha Umschulung und Fragen
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anne4 -
11. April 2018 um 15:16 -
Erledigt
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im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
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Hartz IV ist Grundsicherung.
Während der Umschulung zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld.
Beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV, Grundsicherung) erhältst du in etwa die Miete + 416€.
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Habe nach 6 Monaten Hartz4 (zuvor ehemaliger Selbständiger wegen Geschäftsaufgabe) ab 1. März 2018 - also vor ca. 6 Wochen - einen Job angenommen. Leider musste ich mich innerhalb der Zeit wegen - arbeitsbedingten- Rückenschmerzen 1 Woche krankschreiben lassen. Nun habe ich wieder Schmerzprobleme und muss mich erneut krankschreiben lassen. Ich habe vor, mich wieder vom Arbeitgeber zu trennen, da die Arbeit körperlich belastender ist als zunächst angenommen.
Frage 1 Bekomme ich, wenn ich selbst kündige oder der Arbeitgeber danach nahtlos wieder Hartz4 Bezüge?
Frage 2 Ist es besser, wenn ich kündige oder soll ich abwarten, bis der Arbeitgeber kündigt? Kündigungsfrist ist 14 Tage - mithin frühestens zum Ende April.
Titel entfernt, da Themen zusammengefügt!
Grace -
Nur wenn dein Arzt dir das bestätigt, dass du die Arbeit nicht dauerhaft (!) ausführen kannst und die Kündigung empfiehlst, kannst du ohne Konsequenzen kündigen.
Macht dein Arzt das nicht, musst du weiter AUB bleiben.
Sinnvoller wäre aber das Gespräch mit dem AG zu suchen. Vielleicht hat noch eine andere weniger belastende Stelle.
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Dankeschön
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Hallo,
zwar kann der AG während der Probezeit jederzeit kündigen (was auch nichts mit einer Erkrankung zu tun hat), allerdings ist dennoch der Ratschlag von casa zu beachten: wird als Kündigungsgrund "andauernde Krankschreibung" angeführt, ist eine Bestätigung Deines Arztes durchaus sinnvoll, um Sanktionen zu vermeiden.
Im übrigen mußt Du Dich darauf einstellen, daß nach Kündigung das Jobcenter Deine Erwerbsfähigkeit überprüfen lassen wird.
Gruß!
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Ich bin total verunsichert , weil jeder was anderes sagt. Nun möchte ich hier nochmal nachfragen.
Alsoooooo...... Ich musste meinen Beruf gesundheitlich aufgeben und beginne am 1.2.19 eine Reha Umschulung in einen Berufsförderungswerk .
Ich bekomme noch bis zum 22.8.18 ALG1. Am 1.2.19 beginnt die Reha-Umschulung. Vom 23.8.18 bis zur Umschulung erhalte ich Hartz 4.
Nun zu meinen Fragen!
1.)Was erhalte ich in der Umschulungszeit für Geld? Mir wurde gesagt, das ich dann ALG 2 + 35 % Mehraufwand erhalte. Ich dachte ich bekomme dann Übergangsgeld!!!2.)Zum Berufsförderungswerk ist es ca 1 Stunde Fahrt mit der Bahn. Übernimmt das Jobcenter oder das Berufsförderungswerk die kompletten Fahrtkosten....werde mir dann eine Monatskarte holen müssen.
Danke im Vorraus.
Titel entfernt, da Themen zusammengefügt!
Grace -
hi Ich werde in Hartz 4 rutschen und eine Umschulung durch das Berufsförderungswerk machen. Während dieser Zeit erhalte ich Hartz 4 + Mehrbedarf. Wird die Miete komplett übernommen für einen gewissen Zeitraum? Habe 60 qm und zahle 360 kalt + 90 Heizung+ 100 rest der NK für 1 Person. Werde ich umziehen müssen fie ? Könnte ich eventuell noch Wohngeld beantragen?
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Hallo,
entsprechende Antworten bekommst Du auf der Seite des BM für Soziales, wo erklärt wird, wann Übergangsgeld und wann ALG II in Betracht kommen und wie das mit den Fahrtkosten ust. Dort wird auch eine kostenlose Telefongotline genannt.
Gruß!
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Hallo,
eben noch hast Du geschrieben, daß Du nicht weißt, ob Du Überbrückungsgeld oder ALG II bekommst. Nun plötzlich steht unumstößlich ein ALG-II-Bezug fest? Das gleiche gilt für den Mehrbedarf.
Könnte ich eventuell noch Wohngeld beantragen?
Nein. Bei ALG II ist ein Wohngeldbezug nicht möglich (was eigentlich auch logisch ist).
Wird die Miete komplett übernommen für einen gewissen Zeitraum?
Da keiner weiß, wo Du wohnst, kann Dir auch keiner sagen, ob die Miete angemessen ist.
Gruß!
PS: Es bringt nichts, mit dem gleichen Themenkomplex gleich mehrere Themen aufzumachen. Zumal ja auch noch nicht feststeht, ob tatsächlich ALG II gezahlt wird. Von daher solltest Du bei EINEM Thema bleiben. Vielleicht verschiebt ja ein Mod die Anfrage hier noch in das ursprüngliche Thema.
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Hallo!
Es bringt tatsächlich nichts und ich werde jetzt Themen zusammenfügen
und Titel erweitern. Kann Alles in einem Thema bearbeitet werden.Bitte nicht immer neues Thema aufmachen, denn die Übersicht der
Problematik geht verloren.Gruß
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