Vermögensänderung ausgeben

  • Hallo,
    ich habe vom Jobcenter auf einen Schlag 650€ überweisen bekommen, weil sie sich bei der Berechnung im letzten Jahr vertan hatten. Soweit ich das sehe, wird sowas nicht als Einkommen sondern zu meinm Vermögen gezählt...? Das Problem ist nur, dass ich jetzt 90€ über meinem Schonvermögen von 3900€ (21 * 150€ + 750€) liege. :/ Dürfte ich heute noch z.B. 100€ ausgeben um wieder drunter zu liegen?

  • Also dürfte ich die 650€ sogar zusätzlich zu den 3900€ haben?

    Darf ich denn jetzt z.B. 150€ abheben oder würde mir vorgeworfen werden, dass ich das mache um wieder unter den 3900€ zu liegen?

    Wir das Vermögen überhaupt tagesgenau betrachtet oder geht es nur darum, dass ich am Tag wo ich mal wieder die Kontoauszüge abgeben muss unter den 3900€ liege? Und dazwischen kann ich mal eine Woche 4000€ haben?

  • Wie Corinna schon sagte, spielt die Nachzahlung beim Schonvermögen keine Rolle. Allerdings gab es schon Jobcenter, die Nachzahlungen des ALG2 später als Vermögen sahen. Das wäre zwar rechtlich so nicht haltbar, aber kommt eben vor und man müssten sich dann womöglich langwierig streiten. Aus diesem Grund habe ich empfohlen einen Teil des Geldes abzuheben und für was auch immer zu verwenden.... Neuer Schrank, Kleidung, Matratze aufpolstern...

  • Alles klar, vielen Dank. :) Abheben, einkaufen und mit Karte zahlen oder überweisen spielt juristisch keine Rolle oder?

    Und ich habe ja unterschrieben, dass ich dem Jobcenter jede Vermögensänderung mitteile. Jetzt kam vor einer Woche ein Brief vom Jobcenter, dass sich die Berechnungsgrundlage geändert hat und ich 650€ bekomme. Also kann ich davon ausgehen, dass sie es wissen und ich es nicht nochmal extra melden muss?

  • Super, vielen Dank! :D


    Wie du den Kontostand verminderst ist egal. Wichtig ist, dass du den Kontostand verminderst.

    Alles klar. ;) Sollte ich das möglichst noch heute ausgeben (damit ich nicht mal einen Tag drüber war) oder kann ich mir eine Wochen Zeit lassen? Ich überlege mir nur ob sie mir dann nicht unterstellen, dass ich das Geld nur deshalb ausgegeben habe um schnell wieder unter der Grenze zu sein. Oder achtet da eh keiner drauf und es geht nur darum, dass ich drunter bin, wenn sie nachschauen bzw. die Kontoauszüge mal wieder verlangen?

  • Bestenfalls hebst du es die Woche noch ab.


    Man kann dir grundsätzlich erstmal alles unterstellen. Ob das nun tatsächlich passiert, kann ich dir nicht sagen. Jedenfalls versuchen wir ja gerade nur das Risiko irgendwelcher Probleme zu minimieren.

  • Hallo,

    als Einkommen wird es nicht gewertet werden - wo keine Einnahmen sind, können keine angerechnet werden.

    Allerdings überschreitest Du offensichtlich die Schonvermögensgrenze. Von daher könnte es zu Einschränkungen beim ALG II kommen und Du aufgefordert werden, das Geld, welches über die Grenze hinaus geht, für Deinen Lebensunterhalt zu verwenden. Das dürfte dann mit einer entsprechenden vorübergehenden Kürzung des Satzes einhergehen.

    Gruß!

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