Ansparen vom Regelsatz und Fragen Schonvermögen

  • Hallo,

    darf ich an dieser Stelle, weil zum Thema passend, eine kurze Zusatzfrage stellen?

    Da ich mit meinem Hartz-4 sparsam haushalte, habe ich z. Zt. auf meinem Konto mehr Geld liegen als mein Schonvermögen (Lebensjahre x 150,-- € + 750,-- €). Es handelt sich um eine Summe von ca. 500,-- €. Wie gesagt, angespart aus laufendem H-4-Bezug.

    Kontoauszüge hat man von mir nur beim Erstantrag verlangt, bei den Folgeanträgen schon nicht mehr.

    Könnte es mir also passieren, dass diese 500,-- € auf laufende Leistungen angerechnet werden, falls doch mal Kontoauszüge angefordert werden (oder evtl. ein Datenabgleich stattfindet), nur weil ich (zu) sparsam gewirtschaftet habe?

    Danke.

  • Hallo,

    darf ich an dieser Stelle, weil zum Thema passend, eine kurze Zusatzfrage stellen?

    Da ich mit meinem Hartz-4 sparsam haushalte, habe ich z. Zt. auf meinem Konto mehr Geld liegen als mein Schonvermögen (Lebensjahre x 150,-- € + 750,-- €). Es handelt sich um eine Summe von ca. 500,-- €. Wie gesagt, angespart aus laufendem H-4-Bezug.

    Kontoauszüge hat man von mir nur beim Erstantrag verlangt, bei den Folgeanträgen schon nicht mehr.

    Könnte es mir also passieren, dass diese 500,-- € auf laufende Leistungen angerechnet werden, falls doch mal Kontoauszüge angefordert werden (oder evtl. ein Datenabgleich stattfindet), nur weil ich (zu) sparsam gewirtschaftet habe?

    Danke.

  • Hallo Corinna,

    sorry, deine Ausführungen kapiere ich noch nicht...

    Heißt das jetzt im Klartext, dass die angesparten 500,-- € auf die Leistungen angerechnet werden würden, da es nicht schlüssig ist, dass man von dem wenigen Hartz-4 doch noch was sparen kann?

    Mit einem klaren "Nein" (steht für Nichtanrechnung) bzw. einem "Ja" (steht für Anrechnung) als Antwort wäre ich schon glücklich. Danke.

    Gruß!

  • Hallo,

    als Einkommen wird es nicht gewertet werden - wo keine Einnahmen sind, können keine angerechnet werden.

    Allerdings überschreitest Du offensichtlich die Schonvermögensgrenze. Von daher könnte es zu Einschränkungen beim ALG II kommen und Du aufgefordert werden, das Geld, welches über die Grenze hinaus geht, für Deinen Lebensunterhalt zu verwenden. Das dürfte dann mit einer entsprechenden vorübergehenden Kürzung des Satzes einhergehen.

    Gruß!

  • Wegen der Problematik des übersteigenden Schonvermögens durch Ansparung oder Nachzahlung von ALG2, habe ich daher zur nachweislosen Verwendung von geringeren Barbeträgen (paar hundert Euro) geraten.

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