Hallo, da ich arbeitsunfähig bin, werde ich demnächst wohl Grundsicherung bei Sozialamt beantragen müssen (achtung, das ist NICHT das gleiche wie harz 4 / Alg 2, das würde ich nur kriegen wenn ich generell arbeitsfähig bin und dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe). Normalerweise wäre die rentenversicherung für mich zuständig, ist sie aber nicht, da ich bisher nicht lange genug in die rentenversicherungskasse eingezahlt habe. Ich möchte gerne wissen, falls ich zusätzliches einkommen haben sollte, wie es dann auf das geld vom sozialamt angerechnet werden wird.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
lg
Zitat ohne Quelle nicht erlaubt, gelöscht.
Grace