Grundsicherung vom Sozialamt – Zuverdienst

  • Hallo, da ich arbeitsunfähig bin, werde ich demnächst wohl Grundsicherung bei Sozialamt beantragen müssen (achtung, das ist NICHT das gleiche wie harz 4 / Alg 2, das würde ich nur kriegen wenn ich generell arbeitsfähig bin und dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe). Normalerweise wäre die rentenversicherung für mich zuständig, ist sie aber nicht, da ich bisher nicht lange genug in die rentenversicherungskasse eingezahlt habe. Ich möchte gerne wissen, falls ich zusätzliches einkommen haben sollte, wie es dann auf das geld vom sozialamt angerechnet werden wird.
    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    lg

    Zitat ohne Quelle nicht erlaubt, gelöscht.
    Grace

  • Hallo,

    ----achtung, das ist NICHT das gleiche wie harz 4 / Alg 2, das würde ich nur kriegen wenn ich generell arbeitsfähig bin und dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe

    ach nee - ein Glück, daß Du uns das sagst. Weil wir Deppen natürlich nicht wissen, was der Unterschied zwischen Grundsicherung und ALG II ist... X(

    da ich arbeitsunfähig bin, werde ich demnächst wohl Grundsicherung bei Sozialamt beantragen müssen

    Eine Arbeitsunfähigkeit ist kein Antragsgrund für die Grundsicherung, sondern nur eine Erwerbsunfähigkeit. Beides sind aber verschiedene Sachen. Davon mal abgesehen reden wir hier auch nicht von der Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbsminderungsrente), sondern von der Sozialhilfe. Und darauf bezieht sich dann auch das von Dir genannte Zitat der zuständigen Senatsverwaltung von Berlin, welches auch bei Dir anwendbar wäre, wenn Du dann einen Anspruch auf Sozialhilfe hast. Wovon ich noch nicht überzeugt bin (siehe erster Satz dieses Abschnittes).

    Gruß!

  • Informationen zur Sozialhilfe mit grundsätzlichen Erläuterungen.
    Bitte aufmerksam lesen! Es wird das erläutert, was @Corinna
    angemerkt hat.


    Seite 11 ein Schaubild, was die Ausführungen @Corinna verdeutlicht.
    Dazu bitte nähere Ausführungen vom TE, denn ich bin auch nicht
    davon überzeugt, dass wir hier von Sozialhilfe reden.

    da ich arbeitsunfähig bin, werde ich demnächst wohl Grundsicherung bei Sozialamt beantragen müssen (achtung, das ist NICHT das gleiche wie harz 4 / Alg 2, das würde ich nur kriegen wenn ich generell arbeitsfähig bin und dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe). Normalerweise wäre die rentenversicherung für mich zuständig, ist sie aber nicht, da ich bisher nicht lange genug in die rentenversicherungskasse eingezahlt habe. Ich möchte gerne wissen, falls ich zusätzliches einkommen haben sollte, wie es dann auf das geld vom sozialamt angerechnet werden wird.


    Arbeitsunfähig ist noch lange nicht erwerbsunfähig, zwei grundverschiedene Sachen.
    Uns ist der Unterschied klar, dir auch, wenn du die Informationen gründlich liest. :D

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