Altes Thema, weiß leider nicht wie ich weitermachen soll.
JC hat:
1. Grundsicherung gewährt
2. Übernahme Miete abgelehnt, Untermietvertrag wurde von mir abgegeben
JC will Hauptmietvertrag zwischen Vermieterin und Hauseigentümer, um die angemessenen Unterkunftskosten daraus zu berechnen. Nicht aus dem Untermietvertrag
3. Widerspruch wurde eingelegt
4. JC will nur "Auszüge" bzw eine Aufstellung Kaltmiete die meine Vermieterin an den Hauseigentümer zahlt um daraus meine Miete zu berechnen.
Telefonisches Gespräch direkt mit des Jobcenters Rechtsabteilung.
Sie verweist auf
"sg berlin s96 as 1636/06ER"
Urteil hier:
SG Berlin, Beschluss vom 10.03.2006 - 96 AS 1636/06
Also brauche ich gar nicht vor´s SG, weil das Gericht scheinbar auf Datenschutz sch**** und die Herausgabe erzwingt, bzw ich sonst keine Miete kriege?
Oder ist das nur ein Urteil das sie rausgesucht hat um etwas Druck zu machen?
Überlege einfach den Mist vorzulegen um viel Nerven zu sparen.
Link korrigiert und eine unnötige
Verlinkung entfernt
Grace