JC - Kosten der Unterkunft - Bestehen auf Hauptmietvertrag ​

  • Altes Thema, weiß leider nicht wie ich weitermachen soll.
    JC hat:

    1. Grundsicherung gewährt
    2. Übernahme Miete abgelehnt, Untermietvertrag wurde von mir abgegeben
    JC will Hauptmietvertrag zwischen Vermieterin und Hauseigentümer, um die angemessenen Unterkunftskosten daraus zu berechnen. Nicht aus dem Untermietvertrag
    3. Widerspruch wurde eingelegt
    4. JC will nur "Auszüge" bzw eine Aufstellung Kaltmiete die meine Vermieterin an den Hauseigentümer zahlt um daraus meine Miete zu berechnen.

    Telefonisches Gespräch direkt mit des Jobcenters Rechtsabteilung.
    Sie verweist auf
    "sg berlin s96 as 1636/06ER"

    Urteil hier:

    SG Berlin, Beschluss vom 10.03.2006 - 96 AS 1636/06

    Also brauche ich gar nicht vor´s SG, weil das Gericht scheinbar auf Datenschutz sch**** und die Herausgabe erzwingt, bzw ich sonst keine Miete kriege?

    Oder ist das nur ein Urteil das sie rausgesucht hat um etwas Druck zu machen?

    Überlege einfach den Mist vorzulegen um viel Nerven zu sparen.

    Link korrigiert und eine unnötige
    Verlinkung entfernt
    Grace

  • Hallo,

    ehrlich gesagt verstehe ich Dein Problem nicht und halte die Forderung des Jobcenters für legitim.

    Ansonsten könnten ja in dem Untermietsvertrag Mondpreise verlangt werden, die der eigentliche Mietvertrag nicht hergibt und somit Kosten des eigentlichen Mieters auf Dich abgewälzt werden bzw. der Untermietsvertrag mit Gewinnabsichten abgeschlossen worden sein.

    Was das alles mit Datenschutz zu tun haben sollte, ist für mich auch nicht nachvollziehbar.

    Gruß!

  • Sie ist nicht legitim aus meiner Sicht.
    das JC ist ja eben genau deswegen nur dazu verpflichtet die "angemessenen Mietkosten" die in der für den jeweiligen Landkreis aufgestellten Tabelle zu ermitteln sind zu zahlen. In dieser befinde ich mich komplett im Rahmen der Angemessenheit.
    Wenn das JC selbst sagt 55qm und 360€zzg. Nebenkosten ca. 70€ sind angemessen, wer will da von Mondpreisen reden?
    Das ist eine normale Miete.

    Und ja natürlich hat das etwas mit Datenschutz zu tun.
    Wer fragt den Hauseigentümer oder den Hauptmieter danach ob er gerne seine Mietverträge durch die Welt schleudern möchte?

  • JC will Hauptmietvertrag zwischen Vermieterin und Hauseigentümer, um die angemessenen Unterkunftskosten daraus zu berechnen. Nicht aus dem Untermietvertrag


    Für Erklärung holen wir mal weiter aus. Jeder muss seinen Mietvertrag beim
    Jobcenter für die Kosten der Unterkunft vorlegen. Bis hierhin sind wir uns,
    denke ich, noch einig. Also muss der Hauptmieter für den Untermietvertrag
    in irgendeiner Form die Mietkosten nachweisen, wenn der Untermieter
    ALG II Leistungen bezieht. Anders geht das nicht, denn die Behauptung,
    dass sich die Miete im angemessenen Bereich befindet, reicht da nicht.

    Wenn das JC selbst sagt 55qm und 360€zzg. Nebenkosten ca. 70€ sind angemessen


    Was, wenn der Hauptmieter für seine Wohnung nur 360 Euro plus 70 Euro
    Nebenkosten bezahlt? Dann bekommst du über den Untermietvertrag natürlich
    nicht diese Summe, sondern nur anteilig die Miete.

    Deshalb sind diese Kosten des Hauptmieters nachzuweisen, damit das JC die
    KDU übernehmen kann.

  • Hallo,

    das JC ist ja eben genau deswegen nur dazu verpflichtet die "angemessenen Mietkosten" die in der für den jeweiligen Landkreis aufgestellten Tabelle zu ermitteln sind zu zahlen. In dieser befinde ich mich komplett im Rahmen der Angemessenheit.

    nein. Die angemessenen Kosten der Unterkunft sind die angemessenen Höchstmieten. Das bedeutet nicht, daß Du automatisch einen Anspruch auf diese Höchstmiete hast. Dein Anspruch sind nur die tatsächlichen Kosten der Unterkunft. Und also kann durch einen Untermietvertrag ohne Vorlage des eigentlichen Mietvertrages durchaus ein Mondpreis verlangt werden, den der Mietvertrag nicht her gibt. Sollte eigentlich nicht schwer zu verstehen sein.

    Wer fragt den Hauseigentümer oder den Hauptmieter danach ob er gerne seine Mietverträge durch die Welt schleudern möchte?

    Ein Mietvertrag unterliegt nicht dem Datenschutz, wenn es darum geht, staatliche Leistungen zu bekommen. Und die Vorlage bei einem Grundsicherungsamt bedeutet nicht "durch die Welt schleudern".

    Von daher sind Deine Schlußfolgerungen

    Sie ist nicht legitim aus meiner Sicht.

    und

    Und ja natürlich hat das etwas mit Datenschutz zu tun.

    Deine persönliche Meinung, die aber dann wenig mit der Realität und den rechtlichen Bedingungen zu tun hat.

    Aber mach, wie Du denkst. Du weißt es ja scheinbar sowieso besser als wir hier.

    Gruß!

  • Die Entscheidung des SG Berlin ist in Zeiten erfolgt, als es weder die Produkttheorie, noch Angemessenheitskriterien in Sinne einer Mietobergrenze gab.

    Man könnte es durchaus auf eine neuerliche Entscheidung des SG ankommen lassen. Das erfordert allerdings Begründungsaufwand.

    Wenn man verliert muss man dann aber mit den Kosten leben.

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