Hallo zusammen,
da ich neu bin bei Euch muss ich mich erstenmal zurechtfinden und ich hoffe ich bin hier richtig!?
Meine Frage an Euch.Werden die Nachtschichtzuschläge auf das Alg 2 mit angerechnet? Meine Frau ist aufstocker und bekommt pro Tag eine Stunde Zuschlag.
Ich habe schon überall geschaut aber nur widersprüchliche Antworten gefunden. Ich hoffe das Ihr mir helfen könnt.
Ich Danke Euch im Voraus! Liebe grüße Bummi
Anrechnung von Nachtschichtzuschlag auf ALG II
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Bummi -
25. April 2018 um 15:21 -
Erledigt
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[Blockierte Grafik: https://www.smilies.4-user.de/include/Schilder/willkomemen2.gif] im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
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Hallo,
der Nachtzuschlag wird als Einkommen angerechnet, sofern er nicht zweckbestimmt ist. Wird damit jedoch ein bestimmter Zweck bedient (zum Beispiel Verpflegungsmehraufwendungen wegen eines Dienstes zu ungünstigen Zeiten ) könnte dies wieder entsprechend abgesetzt werden.
Es kommt also darauf an, als was Deine Frau arbeitet und ob sie den Zuschlag eben zu einem bestimmten Zweck gezahlt wird oder einfach nur, weil sie nachts arbeitet.
Gruß!
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da er nicht Zweckbestimmt ist wird er dann ja wohl angerechnet.
Dankeschön
Grüße Bummi
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