Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich des Sozialrechts. Seit zwei Jahren reiche ich die Krankschreibung ein. Nun habe ich eine extrem unzuverlässige Betreuerin, die mich ununterbrochen versetzt, usw. Heute hatte ich um 13 Uhr einen Termin in der Klinik aber meine Betreuerinnen meldete sich 15 Minuten davor bei mir, dass sie plötzlich krank wurde. (Was ich ernsthaft nicht mehr glauben kann, so oft wie sie mich versetzt und immer bei wichtigen Terminen plötzlich Krank wird). Sie meldete sich nun dort, als der Termin war. Ich rief dann dennoch in der Klinik an, ob die Ärztin mich rückwirkend krankschreiben kann, oder ob sie mich jetzt krankschreiben könnte und ich die Krankschreibung dann abhole. Die Ärztin war nicht erreichbar und rückwirkend machen die das nicht, obwohl ich insgesamt schon seit 11 Jahren krankgeschrieben werde (davor von anderen Ärzten). Nun meine Frage: Die Arge will natürlich diesen Wisch haben, was mir jetzt halt nicht möglich war aufgrund besagter Betreuerin. Habe ich da irgendwelche Rechte in so einem blöden Fall? Soll ich der Arge das Problem jetzt sofort mitteilen?
Wäre für Hilfe sehr dankbar