Hallo, ich habe eine Frage zu meinen Leistungsbezügen und hoffe das sich jemand besser auskennt als ich.
Ich bin alleinerziehend und habe ein 11 Monate altes Baby.
Seit der Geburt im Mai 2017 bekomme ich vom JobCenter die Regelsätze für mich und meinen Sohn, die Miete und Mehrbedarf für die Alleinerziehung (ca. 150 Euro), zudem noch Kindergeld 194 Euro und bis Mai 2018 Elterngeld 300 Euro.
Der Kindsvater hat die Vaterschaft von Anfang an anerkannt, da ich mit dem oben aufgelisteten Geld für meinen Sohn und mich gut zurecht kam, habe ich bislang kein Unterhalt eingefordert.
Anfang April diesen Jahres hat mich das JobCenter nun aufgefordert, den Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen. Das habe ich daraufhin auch sofort gemacht und habe alle nötigen Unterlagen mitgenommen.
Die Unterlagen wollte die für mich zuständige Dame gar nicht erst sehen und hat erstmal nach dem Familienstand gefragt.
Ich habe ihr geantwortet, dass der Kindsvater unseren Sohn an etwa 4-5 Tagen die Woche für einige Stunden besuchen kommt. Daraufhin meinte sie, dass ich dann nicht als alleinerziehend gelte, da der Kindsvater mich ja entlastet.
Aus diesem Grund könnte ich vom Kindsvater kein Unterhalt erhalten.
Wenn sich an der Situation etwas ändert, sollte ich doch bitte wieder vorbeikommen und es würde dann mit dem Unterhalt geklärt werden.
Da mich das alles doch sehr gewundert hatte, da mein Sohn und ich ja alleine wohnen und ich alles komplett alleine bezahle, meine ihr Kollege, der ihr gegenüber saß und noch bis vor kurzem beim JobCenter tätig war, dass das Jugendamt und das JobCenter "alleinerziehend" unterschiedlich definieren.
Als ich fragte, wie es denn jetzt finanziell weiterginge, meinte die Dame, dass sich für mich NICHTS ändern wird.
Das Jugendamt hat mir daraufhin ein Schreiben für das JobCenter mitgegeben, wo nochmal drinsteht, dass ich nicht alleinerziehend bin
Bei Eltern die arbeiten, würden die Eltern ihr Kind auch nicht öfter sehen als der Kindsvater jetzt im Moment zu Besuch kommt.
Nun bekam ich vorgestern vom JobCenter ein Schreiben mit neuer Berechnung der Leistungen.
Der Mehrbedarf für die Alleinerziehung (knapp 150 Euro), wurde mir ab sofort gestrichen, mit der Begründung das ich laut dem Jugendamt nicht mehr alleinerziehend bin pillepalle
Kann das wirklich sein? Ich habe dem Jugendamt extra mehrmals gesagt und immer wieder betont, dass ich nicht mit dem Kindsvater zusammenwohne, dass ich alles alleine bezahle etc. und sie meinte, dass ich finanziell keine Nachteile habe.
Es sollte doch im Sinne des Jugendamtes beziehungsweise des JobCenters liegen, dass der Kindsvater sein Kind regelmäßig sieht
Die 150 Euro Mehrbedarf für die Alleinerziehung wurden mir für den Mai 2018 auch direkt abgezogen laut dem aktuellen Kontoauszug.
Ich bekomme jetzt vom JobCenter insgesamt 594 Euro für meinen Sohn und mich und davon gehen noch 390 Euro Miete ab.
Dann bekomme ich noch das Kindergeld und diesen Monat das letzte Mal 300 Euro Elterngeld.
Aber wenn das Elterngeld ab nächsten Monat wegfällt, weiß ich beim besten Willen nicht wie ich mit dem Geld zurecht kommen soll und ich bin wirklich sehr sparsam.
Kann mir vielleicht auch jemand was zum Elterngeld sagen, wenn ich das nicht mehr bekomme?
Vielen lieben Dank erstmal fürs Lesen. Ich bin für jede Antwort die mir weiterhilft sehr dankbar :-b