Eltern bezahlen Rechnungen - Fragen zu ALG II und Wohngeld bei BG

  • Hallo ihr lieben,

    ich selbst arbeite allerdings bin ich in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Hartz IV-Empfängerin. Kann mir jemand verraten ob es als Einkommen gezählt wird, wenn meine Eltern das Geld für zb Miete oder Krankenversicherung direkt an den Vermieter/Krankenkasse überweisen ohne dass es vorher auf mein Konto eingeht? Bisher war es so, dass das Geld für die Krankenkasse direkt von dem Konto meiner Eltern abgebucht wurde. Da ich jetzt auch nicht so viel verdiente würde ich gerne weiterhin meine Eltern das bezahlen lassen und ihnen das dann zurückzahlen. Vorausgesetzt natürlich dass das dann nicht als EInkommen einberechnet wird. Vielleicht kann mir da ja jemand weiter helfen?
    Vielen Dank schon mal! :)

  • Wenn die Eltern die Miete zahlen, dann verringert sich der Bedarf um diese Zahlung. Das Jobcenter wird also das Geld für die Miete zurückverlangen.

    Zahlen die Eltern die Krankenkasse, weil du nicht so viel verdienst (selbstständig?), vermindert das ebenfalls deinen Bedarf. Solltest du nicht genug verdienen, um die KK-Beiträge zu zahlen, muss das Jobcenter diese als Bedarf anerkennen und übernehmen.

    Die pauschale Aussage, du zahlst es irgendwann zurück, reicht nicht aus, damit die Zahlung nicht als Einkommen oder bedarfsmindernd gewertet wird.

  • Vielen Dank für die Antwort! Mich hat das nur gewundert weil die bei mir nur auf die Beträge geschaut haben die auf das Konto eingegangen sind und nicht meine Ausgaben überprüft haben. Die würden ja nur merken dass meine Eltern den Betrag zur Krankenkasse bezahlen wenn sie meine Ausgaben anschauen...aber darauf sind die gar nicht eingegangen.

  • Hey Leute,

    hoffentlich kann mir jemand helfen.
    Ab nächsten Monat bekommt meine Partnerin Hartz IV. Da wir eine BG bilden wird natürlich mein Einkommen angerechnet. Da ich keine feste Stundenanzahl in der Woche/im Monat habe weiß ich immer nicht wieviel ich am Ende bekomme. Wir müssen beide nebenher noch einen Studienkredit abbezahlen (zusammen ca. 200 Euro im Monat) habe ich nun Angst, dass wir mit dem was ich verdiene und meine Partnerin vom Amt bekommt nicht über die Runden kommen. Ich lese überall, dass man wenn man Hartz 4 bekommt kein Anspruch auf Wohngeld hat. Betrifft das dann auch mich weil wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben oder nur meine Partnerin? Gibt es sonst noch etwas, das ich beantragen könnte? Netto habe ich ca 650 Euro, davon muss ich die Hälfte für Miete + Nebenkosten ausgeben, Krankenkasse, meinen Studikredit abbezahlen und mich sonst noch irgendwie über Wasser halten können.
    Werden die dann eigentlich nur mein Einkommen anschauen und bei meiner Partnerin das Hartz 4 kürzen oder wird da dann auch darauf geachtet, dass wir beide noch über die Runden kommen? Z.B. dass die die Ausgaben für Krankenkasse berücksichtigen. Studikredit interessiert die ja leider nicht...
    Vielen Dank im Voraus!

  • :!: Themen zusammengefügt, damit für weitere Hilfestellung alle Informationen
    insgesamt zur Verfügung stehen. Titel erweitert, erste Thema kann weitergeführt
    werden.

    Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten! :)

  • Wir sind beide gesetzlich versichert. Nein ich habe nur einen Aushilfsjob (zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche, je nachdem wie oft ich gebraucht werde) und fange in diesem Betrieb dann ab Juli meine Ausbildung an. Ab meiner Ausbildung wird ja dann ein Teil der Krankenkassengebühr vom Betrieb übernommen.

  • Ich kann das mit der Krankenversicherung bisher nicht ganz nachvollziehen. Du arbeitest und verdienst 650 € netto. Wie lang arbeitest du denn schon mit etwa dem Verdienst?

    Warum zahlt der Arbeitgeber keine Krankenversicherungsbeiträge, sondern du bzw. deine Eltern?

    Handelt es sich eventuell um eine kurzfristige Beschäftigung von nicht mehr als 50 Tagen im Jahr?

  • Sorry, hab ich ganz vergessen zu erwähnen. Ich arbeite jetzt seit einem Monat dort und war davor Student. Mir wurde bei der Krankenkasse gesagt, dass ich die Beiträge voll bezahlen muss, auch wenn ich dann kein Student mehr bin und arbeite.
    Da der Lohn immer Mitte des Monats kommt und man einen Monat gearbeitet haben muss bekomme ich meinen ersten Lohn erst Mitte Mai. Dh meine Eltern haben mir die Miete und die Gebühren vom Studikredit vorgestreckt und ich werde das zurück überweisen sobald mein Lohn angekommen ist. Dh das wird jetzt noch schön vom Amt als Einkommen gewertet.

  • also ich habe mich auf Ende März Exmatrikuliert und hab dann direkt Anfang April mit dem Job angefangen. Letzte Prüfungsleistung war also nicht lange her.

  • Das Datum der Exmatrikulation ist idR. das Datum an dem du die letzte Prüfungsleistung abgelegt hast. Das hängt aber von der entsprechende Hochschulordnung ab. Zumindest ab April musst du die KV-Beiträge nicht selbst zahlen. Fraglich ist also der März und wann du deine letzte Prüfungsleistung erbracht hast.

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